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Neues vom BI-Master!

Noch kein Zeugnis? Vorläufige Zulassung trotzdem möglich.

Wer bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli 2007 wegen einer fehlenden Note für die Abschlussarbeit noch kein Zeugnis hat, kann sich trotzdem bewerben und kann möglicherweise zugelassen werden - allerdings nur vorläufig. Berücksichtigt wird in einem solchen Fall das arithmetische Mittel der nach ECTS gewichteten bisher erbrachten Prüfungsleistungen als Verfahrensnote.
Das Zeugnis muss jedoch spätestens bis zur Immatrikulation, d.h. bis zum 31. August 2007, nachgereicht werden.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern die Studiendekanin Prof. Ingeborg Simon: simon@hdm-stuttgart.de



Kontakt:
Prof. Inge Simon
E-Mail: simon@hdm-stuttgart.de

12. Juni 2007