Sie können sich auch bewerben, wenn Sie noch nicht alle Studienleistungen in ihrem jetzigen Studiengang erbracht haben. Ausnahme: Für berufsbegleitende Masterstudiengänge ist jedoch ein Hochschulabschluss und Berufserfahrung erforderlich.
Für die Bewerbung wird dann eine vorläufige Note herangezogen. Diese stellt Ihnen in der Regel Ihre jetzige Hochschule aus. Offene oder noch nicht benotete Leistungen fließen in die Berechnung vorläufige Note nicht mit ein.
Sie können Ihre vorläufige Note auch selbst berechnen: Dazu müssen Sie für jedes Fach die Note mit den ECTS-Punkten des Faches multiplizieren, diese alle Fächer aufsummieren und durch die Gesamtzahl der ECTS all dieser Fächer dividieren (ECTS-gewichteter Durchschnitt).
Wenn Sie Ihre eigene Berechnung nutzen, muss diese trotzdem noch von Ihrer jetzigen Hochschule bestätigt werden.