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Inkassostudie Wie verbraucherfreundlich und transparent sind Inkassoschreiben?

Wissenschaftliche Begleitforschung zu einer Studie in Kooperation HdM mit Bertelsmann Arvato Financial Solutions

Gute Noten für Inkassounternehmen

Studie:

"Wie verbraucherfreundlich und transparent sind Inkassoschreiben?" (PresseBox) (Baden-Baden/Gütersloh, 08.11.2016)

Eine im Auftrag der infoscore Forderungsmanagement GmbH, eines Unternehmens von Arvato Financial Solutions, durchgeführte und heute veröffentlichte Studie des Media Entrepreneur Centers der Hochschule der Medien Stuttgart und der Marktforschungs- und Beratungsagentur Kaufmann & Kirner zeigt deutlich, dass Inkassoschreiben korrekt, rechtskonform und für die Adressaten ohne Weiteres verständlich sind. Die neu eingeführten gesetzlichen Regelungen für Inkassounternehmen haben sich demnach bewährt.

Mit Wirkung zum 1. November 2014 wurde das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) um Paragraph 11a erweitert. Dieser sieht umfassende Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassounternehmen vor. Die nun veröffentlichte Studie mit dem Titel „Wie verbraucherfreundlich und transparent sind Inkassoschreiben?" untersuchte, inwieweit in der Praxis eine Umsetzung dieser Darlegungs- und Informationspflichten erfolgt. Außerdem stand die Frage im Fokus, wie die Schuldner selbst die Qualität und den Informationsgehalt von Inkassoschreiben beurteilen.

Darlegungs- und Informationspflichten erfüllt

Die Studie zeigt, dass der Auftraggeber zu 100 Prozent benannt wird. In 99 Prozent der Fälle nennen die Inkassounternehmen den Forderungsgrund. Auch das Vertragsdatum geben die Inkassounternehmen in 91 Prozent der Fälle konkret an beziehungsweise liefern ansonsten Informationen, die dem Lebensbereich der Forderungsentstehung besser entsprechen, wie z.B. Bestell-, Buchungs- oder Rechnungsdatum, mit denen der Schuldner die Forderung auf Anhieb versteht.

 

Schreiben verständlich und korrekt

93 Prozent der Schuldner verstehen laut Studie ohne Weiteres, was das Inkassounternehmen von ihnen möchte. Die für den Schuldner wichtigen Informationen wie der Grund der Forderung, Auftraggeber, Vertragsdatum und -gegenstand sind auf den Schreiben ersichtlich. Das belegen Werte von jeweils über 90 Prozent, in denen dies der Fall ist. In 94 Prozent der Fälle geben die Unternehmen sogar konkrete Rechnungsdaten an, obwohl hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Inkassovergütung absolut rechtskonform

Die Studie betrachtete ebenfalls die von den Inkassounternehmen geltend gemachte Vergütung: Diese halten sich demnach an den im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Schwellenwert von maximal 1,3 RVG-Gebühr. Sie agieren damit absolut rechtskonform.

 

Schwarze Schafe müssen effizienter sanktioniert werden

Die Studie hat gezeigt, dass weitere gesetzgeberische Schritte hinsichtlich der in § 11a Rechtsdienstleistungsgesetz beziehungsweise § 43d Bundesrechtsanwaltsordnung festgelegten Informationsund Darlegungspflichten nicht notwendig sind. Volker Bornhöft, Geschäftsführer Collection Deutschland bei Arvato Financial Solutions, erläutert die Ergebnisse: „Die gesetzlichen Regelungen werden von den Inkassounternehmen sehr erfolgreich umgesetzt und bedürfen keiner Nachbesserung. Allerdings sollten sich die Angaben zum Forderungsgrund besser am Katalog der für das gerichtliche Mahnverfahren geltenden Forderungsarten ausrichten, der sich in der Praxis bereits bewährt hat."

Die Studie zum Download sowie weitere Informationen zur Methodik bzw. zu Arvato Financial Solutions finden Sie unter

http://ots.de/tyqa9

Pressekontakt:

Nicole Schieler Arvato Financial Solutions Rheinstraße 99 76532 Baden-Baden presse.afs@arvato.com fon +49 (0)7221/5040-1130 http://finance.arvato.com

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Weiterführende Links:
Arvato Financial Solutions - Auftraggeber der Inkassostudie
Kaufmann & Kirner - Forschungs-Partner der Inkassostudie
priME Academy AG - Forschungs-Partner der Inkassostudie


Autoren

Eingetragen von

Name:
Prof. Dr. Helmut Wittenzellner  Elektronische Visitenkarte


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