Logo der HdM

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Möglichkeiten der Studien- und Bewerberberatung habe ich?
Sie können sich für eine studiengangunabhängige Beratung an die Zentrale Studienberatung der HdM wenden. Für eine studiengangspezifische Beratung können Sie sich an den Studiendekan wenden oder Sie kontaktieren die studentischen Studienbotschafter.

Was bedeutet der Begriff “Bachelor“?
Der Bachelor ist der Abschlussgrad eines grundständigen Studiengangs. Mit den Bachelorstudiengängen soll es Studierenden möglich sein, nach einer relativ kurzen Studienzeit (in der Regel sechs oder sieben Semester) einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen, der gleichzeitig die Möglichkeit zu einer sofortigen oder an eine Berufsphase anschließende Weiterqualifizierung bietet. Im Rahmen eines Bachelorstudiengangs sollen grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der Studienrichtung erworben werden.

Welcher akademische Grad wird mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Print-Media-Management erworben?
Bachelor of Science (B.Sc.).

Ist der Studiengang Print-Media-Management akkreditiert bzw. auditiert?
Der Studiengang Print-Media-Management wurde 2006 vom Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut ACQUIN akkreditiert. Die Hochschule der Medien Stuttgart hat in den Jahren danach ein hochschulinternes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut und ist seit 2013 systemakkreditiert, dies schließt den Studiengang Print Media Management ebenfalls ein. Die HdM sowie die Hochschule Furtwangen gehören zu den ersten Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die über dieses Zertifikat des Akkreditierungsrats verfügen. Es bestätigt, dass die Hochschule über geeignete und wirksame Strukturen und Prozesse zur eigenständigen Qualitätssicherung in Studium und Lehre verfügen. Im Wintersemester 2013/2014 erfolgte eine weitere Auditierung im Studiengang Print-Media-Management durch eine unabhängige Auditoren-Kommission mit Gutachtern aus Wissenschaft und Industrie.

Was sind die Kernpunkte des European Credit Transfer System (ECTS)?
Zur internationalen Vergleichbarkeit werden Studien- und Prüfungsleistungen in Leistungspunkten nach ECTS bemessen. Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Punkte (= Credits) umfasst, also 30 ECTS-Punkte pro Semester.

Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeitstudiengangs beläuft sich in Europa in den meisten Fällen auf ca. 40 Wochen pro Jahr, in diesen Fällen entspricht ein Credit 30 Arbeitsstunden. Das Arbeitspensum bezieht sich auf die Zeit, die ein Studierender im Durchschnitt benötigt, um die erforderlichen Lernergebnisse zu erzielen.

Credits erhalten Studierende erst nach Abschluss der zu erbringenden Leistung und der entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse. Dies geschieht i.d.R. über studienbegleitende Prüfungen.

Credits werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise Modulen, Kursen, Praktika, Abschlussarbeiten) und geben das Arbeitspensum für jede Komponente im Verhältnis zum gesamten Arbeitspensum wieder.

Wie viele Credits müssen während des gesamten Studiums erworben werden?
Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums (sieben Semester) erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt mindestens 210 und höchstens 220 Credits. Die Vergabe der Credits ist an das Bestehen der entsprechenden Prüfungsleistung / Prüfungsvorleistung gebunden.

Wie werden die erforderlichen Credits abgedeckt?
Die Zusammensetzung der ECTS-Punkte können Sie den Ausführungen unter Studieninhalte auf dieser Homepage entnehmen und der für Sie gültigen SPO-Version.

Wie kann ich mir Activity und Social Credits anrechnen lassen?
Seit dem Sommersemester 2011 besteht die Möglichkeit, sich Acitvity und Social Credits anrechnen zu lassen. ASC sind Credits , die für besonderes soziales Engagement (wie z. B. Gremienarbeit) an der HdM vergeben werden. Insgesamt können im Studium maximal 3 ECTS durch ASC erworben werden. Eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich. Genauere Informationen zu den ASC gibt es beim USTA und beim Studiendekan.

Wann endet das Grundstudium?
Das Grundstudium endet nach dem 2. Semester mit dem Bestehen aller für das Grundstudium vorgesehenen Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen. Das Grundstudium muss spätestens bis zum Ende des vierten Semesters abgeschlossen sein, ansonsten wird der Studierende exmatrikuliert.

Wie wird das Studium abgeschlossen?
Das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit ab, die mit 12 ECTS-Punkten bewertet wird.

Welche Voraussetzungen sind für die Zulassung zum Praxissemester in unserem Studiengang erforderlich?
Welche Lehrveranstaltungen müssen erfolgreich absolviert sein?
Die Voraussetzungen für die Zulassung zum „Praktischen Studiensemester“ sind die bestandene Zwischenprüfung (alle Prüfungen des Grundstudiums) und die Prüfungen der Module Management und Produktionswirtschaft müssen angemeldet sein (§ 40 Punkt 10 der geltenden und der neuen SPO).

Fließen alle Noten in das Abschlusszeugnis ein?
Ja, alle Noten werden nach ECTS-Gewichtung im Abschlusszeugnis vermerkt, auch die Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium.

Wo finde ich die wichtigen Termine des laufenden Semesters?
Im Studienführer des jeweiligen Semesters gibt es einen Terminplan mit allen für das Semester wichtigen Terminen (insbesondere Ausschlussfristen!). Darüber hinaus gibt es auf der Homepage der HdM unter Aktuelles & Presse einen Terminkalender und den Intranet-Terminkalender, der über alle studienrelevanten Fristen informiert.

Welche Lehrveranstaltungen kann man besuchen und wann finden diese statt?
Im Online-Vorlesungsverzeichnis sind alle Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters aufgeführt.

Wie melde ich mich zum folgenden Semester ordnungsgemäß zurück?
Die Rückmeldefrist, die dem aktuellen Studienführer zu entnehmen ist, ist eine Ausschlussfrist. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Semester- und Verwaltungskostenbeitrag sowie die Studiengebühr entrichtet sein. Dazu hat die Hochschule einen Online-Service eingerichtet. Für das Integrierte Praktische Studiensemester sowie für ein bewilligtes Urlaubssemester sind keine Studiengebühren zu entrichten. Die Rückmeldegebühren müssen jedoch bezahlt werden.

Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich für das nächste Semester zurückzumelden? Studierende haben die Möglichkeit bis eine Woche nach der Ausschlussfrist mit Zahlen einer Zusatzgebühr sich für das folgende Semester zurückzumelden, zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgt die Exmatrikulation.

Wo und wie kann ich mich zu den Prüfungen anmelden?
Der Anmeldezeitraum zu Prüfungsleistungen des laufenden Semesters und die Reklamationsfrist sind dem aktuellen Studienführer zu entnehmen. Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist, d.h. ein Anmeldeversäumnis hat den Ausschluss von den Prüfungen des laufenden Semesters zur Folge. 


Die Prüfungsanmeldung erfolgt online im Rahmen der SB-Funktion. 
In der Reklamationsfrist erfolgt eine Kontrolle der Daten seitens der Studierenden, um eine fehlerhafte Verarbeitung von Prüfungsanmeldungen zu vermeiden. In der SB-Funktion für Studierende auf der HdM-Website muss von den Studierenden selbst die korrekte Anmeldung für die gewünschten Prüfungen überprüft werden.

Weitere Fragen zu Prüfungsleistungen finden Sie im Intranet der HdM.

Wann erfolgt die Anmeldung bzw. Abgabe der Bachelorarbeit?
Die Anmeldung erfolgt spätestens am 1. Vorlesungstag des Semesters, in dem keine Prüfungsleistungen mehr zu erbringen sind.

Wann kann die Bachelorarbeit frühestens angemeldet werden?
Die Anmeldung ist möglich, sobald 180 ECTS-Punkte erworben sind (7 Semester).

Müssen alle Lehrveranstaltungen, auch unbenotete Prüfungsvorleistungen bei der Prüfungsanmeldung angemeldet werden?
Ja, es müssen alle Prüfungsleistungen und alle Prüfungsvorleistungen angemeldet werden.

Welche Arten und Formen von Prüfungsleistungen gibt es?
Siehe Gesamtausgabe SPO. Die Beschreibungen finden Sie unter Teil A, d. h. §§ 1 bis 34 (Version SS 2011), §§ 1bis 30 (Version WS 2011/12).

Dürfen Prüfungsleistungen im Urlaubssemester erbracht werden?
Nein, nur für Studierende mit Kleinkindern gelten besondere Regeln, siehe SPO.

Wie lasse ich meine Prüfungsleistungen aus einem vorhergehenden Studium anerkennen und an wen muss ich mich wenden?
Alle Vorstudienleistungen, die an Hochschulen der BRD oder an vergleichbaren Einrichtungen im Ausland erbracht wurden, müssen spätestens bis zur Prüfungsanmeldung im 1. Fachsemester zur Prüfung auf Anerkennung beim jeweiligen Fachdozenten vorgelegt werden. Für den reibungslosen Ablauf dieser Prozedur hat jeder Student selbst Sorge zu tragen. Eine Versäumnis dessen kann bei nachweislich schon vorhandenen bestandenen Versuchen bzw. bei Fehlversuchen für anrechenbare Prüfungsleistungen zur Exmatrikulation oder zu einem Härteantrag führen. 


Das Formular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen findet sich im Intranet der HdM. Es muss vollständig ausgefüllt und den zuständigen Dozenten zur Prüfung vorgelegt werden. Die dort aufgeführten Leistungen müssen nachvollziehbar sein, d.h. es müssen Belege für Art, Umfang und Inhalt der besuchten Veranstaltungen vorgelegt werden und die anrechenbare Note muss ersichtlich sein. Über die Anrechnung entscheidet der zuständige Dozent, dem die erforderlichen Unterlagen und das ausgefüllte Formular vorgelegt werden müssen. Abschließend wird das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular vom Studiendekan unterzeichnet und im Fakultätssekretariat abgegeben. Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen existiert eine Ausschlussfrist, die dem Studienführer zu entnehmen ist. Mit der Anerkennung sollte sofort in der ersten Studienwoche begonnen werden, da diese Frist bereits nach ca. vier bis fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn abläuft.

Wie erfahre ich meine Prüfungstermine?
Die Klausurtermine werden im Intranet der HdM bekannt gegeben, zudem gibt es einen entsprechenden Aushang vor dem Fakultätssekretariat, Zimmer 113/114.

Was ist am Tag der Prüfung zu beachten?
Die Raumbelegung wird am Tag der Prüfung ca. eine Stunde vor Beginn der Prüfung durch Listen, die im Foyer angebracht sind, bekannt gegeben. Zu den Prüfungen ist der Studierendenausweis mitzubringen.

Was mache ich, wenn ich am Tag der Prüfung krank bin?
Bei Krankheit am Prüfungstag ist spätestens innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorzulegen. Zusätzlich zu diesem Attest muss ein Formular (Intranet der HdM), auf dem Daten wie Name, Matrikelnummer, Prüfungsdatum, EDV-Nr. usw. vermerkt werden müssen, eingereicht werden. Es ist nicht notwendig bei der Prüfungsorganisation anzurufen.

Wann und wo erfahre ich meine Prüfungsergebnisse?
Die Prüfungsergebnisse können im Intranet der HdM abgerufen werden, zusätzlich erfolgt die Ausgabe von Leistungsnachweisblättern in der ersten Vorlesungswoche des folgenden Semesters durch das Fakultätssekretariat.

Kann ich Einsicht in meine Klausuren nehmen?
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Klausuren bei den für die Lehrveranstaltungen zuständigen Dozenten (bei Lehrbeauftragten über das Fakultätssekretariat) besteht in der zweiten Vorlesungswoche des folgenden Semesters. Die Studierenden vereinbaren hierfür einen Termin mit dem zuständigen Dozenten. 


Studierende im praktischen Studiensemester, die also zu dieser Zeit nicht an der Hochschule sind, müssen die Klausureinsicht für das dem Praxissemester folgende Semester im Fakultätssekretariat beantragen.

Wie oft kann eine nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholt werden?
Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. Bei zweimaligem Nicht-Bestehen einer Prüfungsleistung erfolgt die Exmatrikulation.
Ein Nicht-Antreten zu einer angemeldeten Prüfung ohne ärztliches Attest wird als nicht bestanden gewertet. Bei einem Fehlversuch ist die Anmeldung dieser Prüfung im nächsten Semester verbindlich.

Kann eine nicht bestandene Prüfung im Grundstudium durch eine bestandene Prüfung ausgeglichen werden?
Nein, alle Prüfungen müssen – spätestens im zweiten Versuch – bestanden werden.

Wie viele nicht bestandene Prüfungen können während des Praxissemesters wiederholt werden?
Höchstens zwei nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden. Prüfungen, die aufgrund einer Krankmeldung nicht angetreten werden konnten, können in dieser Zeit nicht erbracht werden (genehmigter Rücktritt, deshalb Erstversuch).

Welche und wie viele Prüfungsleistungen dürfen im Urlaubssemester erbracht werden?
Studierende dürfen während einer Beurlaubung nur lehrveranstaltungsübergreifende Prüfungsleistungen erbringen.

Kann eine Bachelorarbeit auch geschrieben werden, wenn man bereits exmatrikuliert ist?
Nein, alle Prüfungsleistungen einschließlich der Bachelorarbeit müssen innerhalb der maximal möglichen Studiendauer von insgesamt neun Semestern als eingeschriebener Studierender erbracht werden.

Welche weiteren Studienmöglichkeiten gibt es nach dem Bachelor?
Bachelorabsolventen sind berechtigt einen auf dem Bachelorstudiengang aufbauenden, inhaltlich verwandten Masterstudiengang an der Hochschule der Medien oder an einer anderen Hochschule zu belegen. Das Masterstudium muss nicht direkt an das erste Studium anschließen, erste Berufserfahrungen können gesammelt werden und das Masterstudium später absolviert werden. 

An der HdM werden verschiedene konsekutive Masterstudiengänge angeboten, beispielsweise "Crossmedia Publishing & Management" (M.A.).

Wie viele Urlaubssemester sind möglich und aus welchen Gründen können diese beantragt werden?
Jeder Studierende kann während des Studiums maximal zwei Urlaubssemester beantragen. Eine Beurlaubung im ersten Studiensemester ist nicht möglich. Zur Beantragung eines Urlaubssemester müssen triftige Gründe vorliegen. 
Diese sind im Folgenden:
•    Studium an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule
•    Krankheit
•    Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
•    Pflege eines Verwandten
•    bevorstehende Niederkunft und anschließende Pflege eines Kindes
•    Verbüßung einer Freiheitsstrafe
•    praktische Tätigkeit, die dem Studienziel dient oder
•    sonstige wichtige Gründe
Der Antrag für ein Urlaubssemester muss fristgerecht im Studienbüro eingereicht werden. Der Abgabetermin hierfür ist dem aktuellen Studienführer zu entnehmen. Über die Genehmigung von Urlaubssemestern entscheidet der Prorektor Lehre Prof. Dr. Hinkelmann. 
Während der Zeit des Urlaubssemesters genießen Studierende einen eingeschränkten Studentenstatus. Das Urlaubssemester ist eine Unterbrechung des Studiums, die Immatrikulation bleibt bestehen. Während dieser Zeit dürfen keine Lehrveranstaltung besucht und keine Prüfungen erbracht werden, ausgenommen davon sind lehrveranstaltungsübergreifende Prüfungsleistungen.

Welche Möglichkeiten gibt es, um ein Auslandssemester zu absolvieren?
Die HdM unterstützt Studierende dabei, einen Studienaufenthalt im Ausland zu planen. Idealerweise gehen Sie im Praxissemester ins Ausland. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an einer ausländischen Hochschule als Austausch-Student zu immatrikulieren. Um in dieser Zeit an einer Hochschule im Ausland studieren zu können, ist ein Urlaubssemester zu beantragen. Falls die erbrachten Leistungen vom Umfang und Inhalt den Lehrveranstaltungen der HdM entsprechen, können diese auch angerechnet werden. Über die Anrechnung der dort erbrachten Prüfungsleistungen entscheidet der für dieses Fach zuständige Dozent an der HdM sowie der Studiendekan. Hierfür benötigen Sie ein Learning Agreement, das von dem jeweiligen Dozenten genehmigt wird. Bei Interesse an einem Auslandsemester wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt an der HdM.

Welches Sprachkursangebot bietet die Hochschule der Medien?
Innerhalb des Studiengangs Print-Media-Management werden keine Sprachkurse angeboten. Das Sprachenzentrum der HdM bietet jedoch Sprachkurse an, die Sie sich im Wahlpflichtbereich anderer Studiengänge anrechnen lassen können (2ECTS bei Belegung von zwei aufeinander aufbauenden Kursen). Bitte informieren Sie sich frühzeitig beim Sprachenzentrum der HdM über das aktuelle Kursangebot, da die Sprachkurse sehr schnell belegt sind.

Wo kann ich mich über Stipendien informieren?
Ansprechpartner an der HdM für Fragen zu Stipendien ist Herr Stefan Zimmermann (Raum 021), E-Mail: zimmermann@hdm-stuttgart.de

Was ist ein Tutorium?
In einem Tutorium nimmt der Studierende unterstützende Tätigkeiten im Rahmen einer Lehrveranstaltung, eines Forschungsvorhabens der HdM oder eines vom Fakultätsrat genehmigten Projekts wahr.

Was sind Blockveranstaltungen (Vorbereitung fürs Praxissemester)?
Blockveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen im Rahmen des Praxissemesters. Die Studierenden müssen auf ihrer Testat-Karte ihre Anwesenheit vom Dozenten bestätigen lassen. Nur mit einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Testat-Karte kann das Praxissemester erfolgreich abgeleistet werden.
Außerdem werden reguläre Lehrveranstaltungen zum Teil auch als Blockveranstaltungen bezeichnet, sofern diese ganztätig stattfinden.

Kann ich in einen anderen Studiengang wechseln?
Ein Studiengangwechsel innerhalb der HdM ist nur durch eine Bewerbung möglich, bei der die Studierenden an dem normalen Vergabeverfahren teilnehmen müssen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für externe Bewerber für das erste oder ein höheres Fachsemester.

Welche Bibliotheken stehen den Studierenden der HdM zur Verfügung?
An der Hochschule der Medien befindet sich eine hochschuleigene Bibliothek. Des Weiteren können an der Bibliothek der Universität Stuttgart und der Landesbibliothek Baden-Württemberg mit den entsprechenden Benutzerausweisen, die problemlos an den jeweiligen Standorten beantragt werden können, Bücher ausgeliehen werden.

Was mache ich bei einer Namens-, Adress- oder Krankenversicherungsänderung?
Die Vordrucke für eine Änderung der persönlichen Daten finden sich im Intranet der HdM oder im Studienbüro. Das ausgefüllte Formular ist im Studienbüro abzugeben.

Welche Sportmöglichkeiten werden angeboten und wie kann ich mich dafür anmelden?
Die HdM bietet keinen eigenen Hochschulsport an. Die Studierenden der HdM können jedoch das Sportangebot der Universität Stuttgart nutzen.

 

Ansprechpartner


Bewerbung







Prof. Dr. Nicolai Schädel
Studiendekan WING

Wirtschaftsingenieur Studium



Spotlights


PMM-Studium

Studenten über Ihr Studium


Studiengangvideo

Studiengangvideo


Print Media Future Day

Print Media Future Day


Druckindustrie 4.0

Druckindustrie 4.0

Termine

© Hochschule der Medien 2024 | Impressum | Hinweise zum Datenschutz