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Digitale Barrierefreiheit in der Hochschullehre

Inklusion ist ein Menschenrecht – deren Herstellung und Absicherung eine öffentliche Aufgabe. Obwohl gesetzlich gefordert und politisch gefördert sehen sich Menschen mit individuellen Bedarfen in ihrer sozialen Umgebung allerdings nach wie vor mit strukturellen Benachteiligungen konfrontiert, die intersektional weitere Nachteilsketten nach sich ziehen können, speziell auch im Bereich Ausbildung, Beruf oder Studium.

Menschen mit individuellen Bedarfen durchleben teils prägende Diskriminierungs-, Stigmatisierungs-, Marginalisierungs- und letzthin Ausgrenzungserfahrungen und müssen noch immer größtenteils gesellschaftlich konstruierte Barrieren überwinden, um überhaupt am öffentlichen Leben teilhaben zu können – das gilt selbstredend auch für Bildungseinrichtungen.