Frist
Die Zulassung zu den Studiengängen ist beschränkt (Numerus clausus). 40 Prozent der Bewerber werden aufgrund eigener Auswahl zugelassen. Deshalb sollten Interessenten neben dem Zulassungsantrag einen Antrag auf Eignungsfeststellung einreichen. Diesem Antrag müssen ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie ein einseitiges Schreiben, das die Wahl des Studiengangs begründet, beigelegt werden. Antragsformulare sowie ein Informationsbroschüre können im Internet unter www.hdm-stuttgart.de/bewerbung oder www.hdm-stuttgart.de/formulare herunter geladen werden.
Interessenten für die Master-Studiengänge Informationswirtschaft und Bibliotheks- und Medienmanagement des Fachbereichs Information und Kommunikation können sich ebenfalls noch bis zum 15. Januar 2002 bewerben. Sie müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung nachweisen. Die Studienplätze werden nach Abschlussnote und dem Ergebnis eines Auswahlgespräches vergeben.
VERÖFFENTLICHT AM
13. Januar 2002
KONTAKT
Fachbereiche Druck und Medien sowie Electronic MediaStandort Nobelstraße

Fachbereich Information und Kommunikation
Standort Wolframstraße
