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Promovieren an der HdM

Promovieren an der Hochschule der Medien

In den letzten Jahren hat die Hochschule der Medien in der Forschung viel erreicht. Aus einer Fachhochschule mit reiner Lehre ist eine moderne Hochschule für angewandte Wissenschaft geworden, welche sich aktiv in vielen Scientific Communities an der wissenschaftlichen Diskussion beteiligt. Sichtbar wird dies unter anderem am Drittmittelaufkommen und an anerkannten wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Promotionen spielen dabei eine wichtige Rolle. Unser Ziel ist es, unseren Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Zugang zur weiteren wissenschaftlichen Qualifikation in Form einer Promotion zu ermöglichen. Hierzu gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Wege, welche hier erläutert werden. Die Auflistunge konkreter Schritte hilft, sich vor und während der Durchführung einer Promotion zu orientieren.

Was bedeutet "Promovieren"?


Was bedeutet überhaupt “Promovieren” oder “eine Doktorarbeit” schreiben? Ganz offiziell lautet die Antwort darauf:

“Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung” (LHG Baden-Württemberg, § 38).

Mit einer Dissertation wird ein eigenständiger Beitrag zur Forschung in einem bestimmten Fachbereich geleistet, mit dem Ziel, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern. Diese Erkenntnisse werden in der Promotionsschrift/der Dissertation festgehalten und müssen im Rahmen einer mündlichen Prüfung dann “verteidigt”, also auf Nachfragen der Prüfer erklärt und rechtfertigt werden können. Die Konzeption der eigenen Forschungsfrage, die Durchführung der Forschungstätigkeit sowie die Niederschrift und die Verteidigung der Arbeit nehmen in der Regel mehrere Jahre (ca. 3-5) in Anspruch.

Wer erfolgreich promoviert hat, darf im Anschluss den akademischen Titel des “Doktors” führen (den es je nach Fachrichtung in unterschiedlichen Spezifikationen gibt, also z.B. der Dr.-Ing. bei den Ingenieuren oder der Dr. rer. nat. bei den Naturwissenschaftlern).

Voraussetzungen für eine Promotion


Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um promovieren zu dürfen?

In der Regel gilt als Voraussetzung ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium (auch die Masterabschlüsse an HAWs zählen) oder ein abgeschlossener Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren (oder 300 ECTS). Bei einer Dauer von weniger als vier Jahren (oder weniger als 300 ECTS) kann bei besonderer Qualifikation ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen werden. Ausländische Studienabschlüsse müssen vorab auf eine formale Gleichwertigkeit hin geprüft werden.

Neben diesen grundsätzlichen Zugangsvoraussetzungen regelt die Promotionsordnung der jeweiligen Universität bzw. des Promotionsverbandes (siehe „Welche Möglichkeiten gibt es“) ggf. weitere Anforderungen, z.B. für die Annahme fachfremder Promovierender oder eine Mindestnote des Masterabschlusses.

Wege zur Promotion


Nicht nur an den Universitäten, auch an den HAWs ist es möglich, zu promovieren!

Doch anders als die Universitäten verfügen die HAWs (in Baden-Württemberg) nicht über ein eigenständiges Promotionsrecht. Das bedeutet, dass die HdM nicht als alleinige Institution die Promotion durchführen kann. Aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie an der HdM promoviert werden kann:

  • In Kooperation mit einer Universität (in Deutschland oder im Ausland):
    Dieser Weg war bislang der einzig mögliche Weg, an einer HAW zu promovieren. Die Promotion erfolgt offiziell an der Partneruniversität (die das eigenständige Promotionsrecht besitzt), doch die Betreuung der Promovierenden erfolgt gemeinsam durch den Professor oder die Professorin an der HdM und den Professor oder die Professorin an der Partneruniversität. Die HdM hat in der Vergangenheit mit einer Vielzahl an Universitäten im In- und Ausland auf diese Weise Promotionen erfolgreich zum Abschluss gebracht (z.B. mit der West University of Scotland oder der Swansea University). Da das offizielle Promotionsverfahren an der Partneruniversität durchgeführt wird, gelten auch die Bestimmungen der beteiligten Universität! Diese sind in den jeweiligen Promotionsordnungen festgeschrieben und können sich von Universität zu Universität unterscheiden (z.B. hinsichtlich der Bedingungen zur Annahme als Doktorand und/oder zum festgeschriebenen Ausbildungsprogramm und weiteren Anforderungen).

  • Im Sommer 2022 wurde in Baden-Württemberg auch den HAWs das Recht auf die Durchführung von Promotionen zuerkannt. Allerdings können die Promotionen nur in einem Verband aller HAWs in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Promotionszentrum gegründet, über das alle Promotionen in Baden-Württemberg offiziell durchgeführt werden (sofern keine Kooperation mit einer Universität besteht). Auch der Promotionsverband verfügt über eine eigene Promotionsordnung, die die Annahme von Promovierenden und die Durchführung des Promotionsverfahrens regelt (weiterführende Informationen finden sich auf den Seiten des Promotionsverbands). Über den Promotionsverband können forschungsstarke Professorinnen und Professoren der HdM eine Promotion durchführen, wenn sie als Mitglied in diesem Verband aufgenommen werden (auf Antrag).
    Aktuell sind folgende Professorinnen und Professoren Mitglied beim Promotionsverband: Prof. Michael Burmester, Prof. Arnd Engeln, Prof. Ansgar Gerlicher, Prof. Petra Grimm, Prof. Gunter Hübner, Prof. Yvonne Kammerer, Prof. Johannes Maucher, Prof. Richard Stang und Prof. Gottfried Zimmermann. Prof. Ansgar Gerlicher ist zudem Mitglied des Promotionsausschusses aus dem Fachbereich III "Informatik, Elektrotechnik".


Konkrete Schritte zur Promotion an der HdM


  1. Um an der HdM promovieren zu können, braucht es vor allem eine Betreuerin oder ein Betreuer an der HdM, also eine Professorin oder einen Professor aus dem Fachbereich, in dem die Promotion erfolgen soll (häufig auch Doktormutter oder -vater genannt). Infrage kommende Betreuungspersonen lassen sich somit zum einen über die Website der HdM finden - einen guten Einblick bietet hier die Übersicht über die Studiengänge oder auch die Forschungsleuchttürme, die neben einer inhaltlichen Beschreibung auch die beteiligten Professorinnen und Professoren aufzeigt. Bei eigenen Ideen und Fragestellungen für ein Promotionsvorhaben bietet sich dann die direkte Ansprache und die Anfrage bei passender Betreuungspersonen an. Vor der Kontaktaufnahme ist sehr zu empfehlen, schon konkrete Vorstellungen oder Fragestellungen für ein Promotionsprojekt zu haben, das interessant für die entsprechenden Personen sein kann.
    Zum anderen kann auch ein Blick in die Stellenausschreibungen der HdM helfen - auch hier werden immer wieder Stellen für wissenschaftliche Mitarbeitende ausgeschrieben, die sich sehr gut als Grundlage für ein eigenes Promotionsprojekt eignen. Der Vorteil in diesem Fall ist, dass auch (zumindest ein Teil) der Finanzierung in der Promotionszeit gesichert ist (ein Punkt, der bei der Planung einer Promotion nicht zu vernachlässigen ist):

  2. Ist der Kontakt zum Professor oder zur Professorin erfolgreich, so dass ein Promotionsprojekt gestartet werden kann, muss die Frage des “Weges” geklärt werden (siehe oben): Gibt es eine Universität, die sich zur Kooperation anbietet? Wie sehen deren Regularien aus? Oder passt es besser, über das Promotionszentrum zu promovieren, sofern die Betreuungsperson hier Mitglied ist bzw. eine Mitgliedschaft in Aussicht hat?

  3. Ist auch dieser Punkt geklärt, wird eine sogenannte Betreuungsvereinbarung zwischen dem Promotionskandidaten und der betreuenden Person (bzw. den betreuenden Personen) geschlossen. Hierin werden Rahmenbedingungen zum Dissertationsprojekt sowie erste Vereinbarungen für einen fortzuschreibenden Zeit- und Qualifizierungsplan, regelmäßige Betreuungsgespräche und Sachstandsberichte festgehalten. Wie die Betreuungsvereinbarung genau aussieht, regelt wiederum die Promotionsordnung der kooperierenden Universität bzw. des Promotionsverbandes.

    Wie eine Betreuungsvereinbarung aussehen kann, zeigt das Beispiel des Promotionszentrums Baden-Württemberg

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  4. Sind alle Formalitäten geregelt kann die Forschungsarbeit beginnen. Die Arbeit an der eigenen wissenschaftlichen Fragestellung wird i.d.R. noch von einem (z.T. verpflichtenden) Qualifizierungsprogramm begleitet, das die Promovierenden fachlich, methodisch und organisatorisch für die Anforderungen einer Promotion fit macht.

  5. Die Ergebnisse der Forschungsarbeit werden dann in der Dissertationsschrift festgehalten - entweder in Form eine Monographie (also eines “Buches” über dieses eine Thema) oder kumulativ. Kumulativ bedeutet, dass schon während der Forschungsarbeit Artikel dazu veröffentlicht werden, die dann zum Schluss in einem Band mit einer Einleitung und einer Gesamteinordnung der Ergebnisse zusammenzufassen sind (genaue Regeln dazu finden sich wiederum in den Promotionsordnungen).

  6. Die Arbeit wird von mindestens zwei Gutachtern (in der Regel den Betreuern der Arbeit) bewertet. Daran anschließend erfolgt noch eine mündliche Prüfung, in der die Ergebnisse der Forschungsarbeit präsentiert werden, und in der sich der Promotionskandidat (kritischen) Fragen zu seiner Forschungsarbeit stellt (und die Promotion “verteidigt”).

  7. Sind all diese Schritte geschafft, muss die Promotionsschrift noch veröffentlicht werden - dann gilt die Promotion als abgeschlossen, durch die Überreichung der Urkunde darf der akademisch Titel “Doktor” getragen werden.


Kontakt und Beratung


Diese Hinweise geben lediglich einen ersten Einblick in die verschiedenen Phasen und Schritte einer Promotion - von der Entscheidung bis zur Veröffentlichung. Gern beraten wir Sie bei all Ihren Fragen detailliert und individuell - auch zur weiteren Karriereplanung nach einer Promotion (z.B. eine Professur an der HdM).
Treten Sie gerne mit uns in Kontakt!

Barbara Teutsch
Personalentwicklung für Promovierende
Hochschule der Medien
Nobelstr. 10
70569 Stuttgart

Telefon +49 711 8923 2633
teutsch@hdm-stuttgart.de