Policy zur Umsetzung von Digitaler Barrierefreiheit an der HdM
Die Hochschule der Medien versteht sich als eine Hochschule für alle und sieht sich entsprechend § 10 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) und der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der Verantwortung ihren Mitarbeitenden, Studieninteressierten und Studierenden sowie Partnern, barrierefreie digitale Technologien zur Verfügung zu stellen.
Unter digitaler Barrierefreiheit versteht man die uneingeschränkte Nutzbarkeit digitaler Angebote unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Nutzerinnen und Nutzer. Das bedeutet, dass digitale Veranstaltungen genauso wie Webseiten, Dokumente und Anwendungen so gestaltet werden müssen, dass sie für alle Menschen gleichermaßen auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Das Thema der digitalen Barrierefreiheit betrifft alle Bereiche sowie viele Personen an der Hochschule und die Bedeutung von barrierefreien digitalen Medien nimmt weiterhin zu. Die HdM setzt sich daher für einen aktiven und sensiblen Umgang mit der digitalen Barrierefreiheit an der Hochschule ein.