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Informationen zur Immatrikulation


Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist einschreiben müssen! Sobald Ihr Antrag fristgerecht mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt, die Gebühren bezahlt sind und die elektronische Krankenversicherungsmeldung eingegangen ist, werden Sie eingeschrieben.
 

  1. Hinweise zur Einschreibung / Immatrikulation

    Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, nehmen Sie das Studienangebot an und reichen bitte den Antrag auf Einschreibung, sowie weitere noch benötigte Unterlagen innerhalb der im Bescheid genannten Frist ein. Die Einschreibung können Sie ausschließlich elektronisch vornehmen.

    Den elektronischen Antrag auf Einschreibung sowie die weiteren noch erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung finden Sie im Bewerbungsportal unter https://bewerbung.hdm-stuttgart.de/ Sind Sie bereits Studentin oder Student an der Hochschule der Medien und haben sich über das Studierendenportal beworben, dann finden Sie auch den Antrag und die weiteren Unterlagen im Studierendenportal unter https://selma.hdm-stuttgart.de/. Um sich einzuschreiben füllen Sie dort bitte den Antrag auf Einschreibung aus.


    Bitte laden Sie für die Einschreibung die folgenden Unterlagen fristgerecht elektronisch hoch:

    • Aktuelles Passfoto (mind. 102x135 Pixel, Seitenverhältnis: ca. 3:4)
    • Elektronische Krankenversicherungsmeldung:
      Bitte veranlassen Sie bei Ihrer Krankenkasse die elektronische Meldung Ihres Versichertenstatus an die Hochschule der Medien Stuttgart unter Angabe unserer Betriebs-Nummer H0002283. Privat Krankenversicherte wenden sich hierfür an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse.
    • Nachweis zur Bezahlung der Semesterbeiträge/Studiengebühren (Kopie Kontoauszug)
    • Ausgefülltes Formular zu bisherigen Vorstudienzeiten (Download des Formulars) – nur wenn Sie bereits an einer Hochschule/Universität eingeschrieben waren)
    • Ausgefüllte und unterschriebene ehrenwörtliche Erklärung (Download des Formulars)
    • Unterschriebene Rechtevereinbarung (Download des Formulars)
    • Scan Ihres gültigen Personalausweises/Ihrer Aufenthaltserlaubnis (einfache, unbeglaubigte Kopie mit deutlich erkennbarem Lichtbild, Name, Vorname, Geburtsdatum und Unterschrift) zu Identifikationszwecken


    Nachdem die Unterlagen für die Einschreibung vollständig und fristgerecht hochgeladen wurden, erhalten Sie von uns Ihren Studierendenausweis und Immatrikulationsbescheinigungen per Post. Sollten die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen, so wird der Zulassungsbescheid unwirksam.


    Achtung: Für die Zusendung der Unterlagen (Studierendenausweis, Immatrikulationsbescheinigung) müssen Ihre Einschreibeunterlagen vollständig vorliegen.
     

  2. Gebühren

    Für die Immatrikulation muss der in der Gebührenübersicht im Reiter „Gebühren“ genannte Gesamtbetrag bis zur angegebenen Einschreibefrist überwiesen sein.


    Allgemeine Gebühren:
    86,50 Euro Studierendenwerksbeitrag
    70,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag
    15,00 Euro Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft

    Studiengebühren für Internationale Studierende und für ein Zweitstudium:
    1.500,00 Euro Studiengebühren für Internationale Studierende
    650,00 Euro Studiengebühren für ein Zweitstudium


    Erläuterung:
    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Studiengebühr ist § 3 Absatz 1 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG). Danach erhebt die Hochschule für das Land von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen (Internationale Studierende), für ihr Lehrangebot in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen Studiengebühren.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zweitstudiengebühr ist § 8 Absatz 1 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG). Danach erhebt die Hochschule für das Land von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang oder Studiengang nach § 34 Absatz 1 Landeshochschulgesetz (LHG) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aufnehmen bzw. weiterführen (Zweitstudium), Gebühren (Zweitstudiengebühr).


    Studiengebühr für den Masterstudiengang Business Management:
    Die Studiengebühr für das Masterstudienprogramm beträgt 2.700 Euro pro Semester, zuzüglich Semesterbeiträge pro Semester.

    Studiengebühr für den Masterstudiengang Data Science:
    Die Studiengebühr für das Masterstudienprogramm beträgt 4.200 Euro pro Semester, zuzüglich Semesterbeiträge pro Semester.
     

    Kontoverbindung:
    Begünstigter: Landesoberkasse Baden-Württemberg
    BIC: SOLADEST600
    IBAN: DE02 6005 0101 7495 5301 02
    Verwendungszweck: 2380680002778Personen-ID, SS2024

    Wichtig: Tragen Sie den Verwendungszweck wie angegeben ein, damit der Zahlungseingang richtig zugeordnet werden kann. Ersetzen Sie dabei die "Personen-ID" durch Ihre tatsächliche Personen-ID. Diese finden Sie im SELMA-Bewerberportal unter dem Feld "Information" ( i rechts oben im Bewerbungsportal).
    Bitte beachten Sie: Es kann bis zu 10 Tage dauern bis die Gebühren bei der Hochschule eingegangen sind.
     

  3. Elektronische Krankenversicherungsmeldung

    Gesetzlich Krankenversicherte beantragen bei Ihrer Krankenkasse die elektronische Meldung Ihres Versichertenstatus. Privat Krankenversicherte wenden sich hierfür an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse.

    • Bitte teilen Sie Ihrer Krankenversicherung mit, dass Sie an der Hochschule der Medien Stuttgart unter Angabe unserer Betriebsnummer H0002283 studieren werden.
    • Die Mitteilung bezüglich Ihres Versichertenstatus erfolgt durch Ihre Krankenkasse an die Hochschule der Medien Stuttgart elektronisch.
       
  4. Öffnungszeit des Studienbüros

    Die Öffnungszeiten des Studienbüros finden Sie unter http://www.hdm-stuttgart.de/studienbuero.
     

  5. Allgemeine Information

    Semesterbeginn: 01.03.2024, voraussichtlicher Vorlesungsbeginn: 18.03.2024

    Der Studienführer liegt zu Vorlesungsbeginn im Studienbüro aus.
     

  6. Widerruf der Immatrikulation und Rückerstattung der Gebühren

    Informationen hierzu finden Sie unter https://www.hdm-stuttgart.de/studieninteressierte/bewerber/kosten/semesterbeitraege. Die Rückerstattung des Studentenwerksbeitrages muss beim Studierendenwerk Stuttgart (https://www.studierendenwerk-stuttgart.de/ueber-uns/organisation) beantragt werden. Beachten Sie hierzu, dass die Rückerstattung bis spätestens zum Ende des 1. Monats des Semesters (31. März bzw. 30. September) beim Studierendenwerk Stuttgart eingegangen sein muss.