116202b Wissenschaftliches Arbeiten
Zuletzt geändert: | 10.01.2024 / Özkan |
EDV-Nr: | 116202b |
Studiengänge: |
Verpackungstechnik (Bachelor, 7 Semester), Prüfungsleistung im Modul Ingenieurwissenschaftliche Methoden
in Semester
2
Häufigkeit: immer |
Dozent: | Prof. Dr. Josef Mair |
Link zur Veranstaltung / zum E-Learning-Kurs: | https://e-learning.hdm-stuttgart.de/moodle/course/view.php?id=2659 |
Sprache: | Deutsch |
Art: | - |
Umfang: | 2 SWS |
ECTS-Punkte: | 2 |
Workload: |
Vorlesung:
10 Termine zu je 2 SWS = 15 Zeitstunden Laborübung: 5 Termine zu je 2 SWS = 7,5 Zeitstunden Anlegen und Auswerten von Versuchen: 4 Tage zu je 1 Zeitstunden = 4 Zeitstunden Gesamter Zeitaufwand (Workload) = 26,5 Zeitstunden |
Inhaltliche Verbindung zu anderen Lehrveranstaltungen im Modul: | 116202a Statistik |
Prüfungsform: | |
Beschreibung: |
Ziel ist es, den Studierenden die Anforderungen eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums darzulegen und Wege zum guten wissenschaftlichen Arbeiten aufzuzeigen. Es werden Themen wie • Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens • Wissenschaftlicher Erkenntnisprozess • Wissenschaftliche Forschungsmethoden • Qualitative und Quantitative Untersuchungsansätze, Forschung und Experimente • Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten • Suchen, Auffinden, Lesen, Bewerten und Verwenden von Literatur • Herausarbeiten von Forschungsfragen und Entwicklung einer Struktur • Hypothesenformen und -bildung • Umgang mit Daten sowie deren Darstellung in Tabellen und Grafiken • Strukturieren und Gestalten von schriftlichen Arbeiten • Wissenschaftliches Schreiben • Projekt- und Zeitmanagement Anschließend wird den Studierenden die Aufgabe gegeben, eine reale Problemstellung aus dem Bereich Werkstoffkunde zu bearbeiten. Die Bearbeitung der Problemstellung soll mit wissenschaftlichen Methoden erfolgen, wobei auf die Anwendung empirischer Forschungsmethoden fokussiert wird. Die Studierenden sollen dabei ihre bisher erworbenen Kenntnisse anwenden und abschließend eine Dokumentation erstellen, die den Kriterien einer wissenschaftlichen Publikation genügt. |