Förderung Studierender
Stand vom 13.11.2013Förderung
Allgemeine Studienförderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom 1. Oktober 1971 gewährt werden.Vorbedingung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördert Studenten und Auszubildende, wenn sie die Mittel für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufbringen können.Nach § 48 Absatz 1 BAföG muss vom 5. Studiensemester an eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden, in der die Eignung des Studierenden für sein Studium bestätigt wird.
Dauer der Förderung
Die Förderung wird maximal für acht Semester inklusive praktischer Studiensemester gewährt.Anspruch berechnen
Mit dem BAföG-Rechner kann die Höhe des Anspruches direkt am Computer berechnet werden, sofern alle anderen Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung zutreffen.Anträge
Antragsformulare und Formblätter sind wie folgt erhältlich:- Online beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- an der Beratungstheke des SWS im Foyer der Mensa Vaihingen
- postalisch oder persönlich beim SWS in Stuttgart
Anschrift: Studierendenwerk Stuttgart, Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart - bei der Verfasste Studierendenschaft
- Online beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
persönliche Beratung und Telefonsprechzeiten
Persönliche Beratungen finden beim Studierendenwerk Stuttgart in der Holzgartenstraße 11, 70174 Stuttgart, statt.Sprechzeiten und Ansprechpartner finden sich hier.
Infotelefon: 0711 4470 - 1132
Gebührenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41
Informationen rund um das Thema BAföG im Internet:
Das Studierendenwerk
Das Studierendenwerk Stuttgart wurde durch Gesetz vom 4. Februar 1975 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Stuttgart errichtet. Im Zusammenhang mit den Hochschulen obliegt ihm die soziale Betreuung und Förderung der Studierenden. Es bearbeitet in Auftragsverfahren Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).In eigener Verwaltung stehen:
- Betrieb von Mensen und einer Zentralküche
- Planung, Bau und Verwaltung con Studierendenwohnheimen
- Errichtung und Unterhaltung von Erfrischungsräumen
- Gewährung von Bar- und Sachunterstützung und günstigen Darlehen
Wohnheimverwaltung des Studierendenwerks Stuttgart
Rosenbergstraße 18, 70174 StuttgartTelefon: 0711 9574 470