Anrechnung von externen Studienleistungen
Bei Fragen zur Anrechnung von außerhalb des eigenen Studiengangs erbrachten Studienleistungen, z.B.
- Studienleistungen aus Vorstudienzeiten
- Studienleistungen im Rahmen von Auslandssemestern
- Studienleistungen aus anderen HdM-Studiengängen
wenden sich HdM-Studierende an den Leiter:in ihres Studiengangs (Studiendekan:in).
Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt nach der "Satzung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule der Medien". Bitte beachten Sie die darin genannten Antragsfristen.
Hier finden Sie das Antragsformular "Anrechnung/Erlass von Studien- und Prüfungsleistungen" (PDF Dokument im Intranet).