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Service ABC

Anrechnung von externen Studienleistungen

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Bei Fragen zur Anrechnung von außerhalb des eigenen Studiengangs erbrachten Studienleistungen, z.B.

  • Studienleistungen aus Vorstudienzeiten
  • Studienleistungen im Rahmen von Auslandssemestern
  • Studienleistungen aus anderen HdM-Studiengängen

 

wenden sich HdM-Studierende an den Leiter:in ihres Studiengangs (Studiendekan:in).

 

Die Anrechnung von Studienleistungen erfolgt nach der "Satzung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule der Medien". Bitte beachten Sie die darin genannten Antragsfristen.

 

Hier finden Sie das Antragsformular "Anrechnung/Erlass von Studien- und Prüfungsleistungen" (PDF Dokument im Intranet).