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Beurlaubung / Urlaubssemester

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Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können HdM-Studierende für das folgende Semester eine Beurlaubung beantragen. Dafür ist der Antrag auf Beurlaubung im Studienbüro abzugeben.

Der Antrag auf Beurlaubung ist i.d.R. nur innerhalb der im Studienführer bekannt gemachten Frist möglich.

Außerhalb der Frist ist die Beantragung einer Beurlaubung nur bei einem besonderen außergewöhnlich wichtigen Grund möglich (z.B. Krankheit, Pflege eines nahen Angehörigen, Mutterschutz, etc.).

Weitere Informationen sowie die Regelungen zum Urlaubssemester im Detail siehe Formular "Antrag auf Beurlaubung / Urlaubssemester":

 

https://www.hdm-stuttgart.de/intranet/iformulare/formular_20010924170915/formularDownload

Siehe auch: