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Veranstaltungsbeschreibung

115830a Verpackungsrecht/Compliance

Zuletzt geändert:01.11.2020 / Schädel
EDV-Nr:115830a
Studiengänge: Print-Media-Management (Bachelor, 7 Semester), Prüfungsleistung im Modul Verpackungsrecht/Compliance in Semester 3 4 6 7
Häufigkeit: unregelmäßig
Dozent:
Sprache: Deutsch
Art: V
Umfang: 4 SWS
ECTS-Punkte: 4
Workload: Der Zeitaufwand beträgt 15 x 4 SWS (= 45 h) zuzüglich ca. 30 weitere Stunden für die Erstellung der Prüfungsleistung, insgesamt also ca. 75 Stunden.
Prüfungsform:
Beschreibung: Die Berichterstattung zu Fragen der "Compliance" füllt zunehmend Raum in den Wirtschaftsteilen der Tagespresse. Auch die wirtschafts- und rechtswissenschaftliche Fachliteratur nimmt sich dem Thema "Compliance" immer mehr an. Das hat einen einfachen Grund: Die praktische Bedeutung von "Compliance" in, von und für Unternehmen nimmt stetig zu. Wer Führungsverantwortung in einem Unternehmen übernehmen will, sollte deshalb wissen, worum es geht. Der Begriff "Compliance" steht für etwas vordergründig sehr Simples: "Compliance" bedeutet nichts anderes als "Regeltreue", also das Beachten der geltenden "Spielregeln", letztlich daher - etwas technischer - ausgedrückt: "Rechtstreue" - an sich also etwas Selbstverständliches, zumindest etwas, was selbstverständlich sein sollte. Erst der zweite Blick auf die Materie offenbart die Probleme, die damit verbunden sind: Erstens setzt Regeltreue voraus, dass die geltenden Regeln auch bekannt sind - und dies ist angesichts der Fülle bestehender und neu in Kraft tretender Gesetze und Gesetzesänderungen keine Selbstverstänlichkeit. Zweitens gibt es immer wieder "schwarze Schaafe", die das geltende Recht missachten, einer Versuchung nicht wiederstehen können oder andere in Versuchung führen. Unternehmen müssen sich diesen Problemen stellen. Denn Compliance ist zwar "teuer", keine Compliance kann jedoch schnell noch mehr kosten. Im Rahmen der Entwicklung von Compliance-Vorgaben und -Prozessen finden sich Unternehmen irgendwo zwischen Buchführungs-, Aufbewahrungs-, steuerrechtlichen Deklarations-, kapitalmarktrechtlichen und sonstigen Publizitäts- und vertraglichen Leistungspflichten wieder, müssen das Geldwäschegesetz ebenso beachten wie das Bundesdatenschutzgesetz, dürfen Urheber-, Patent- und sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzen, müssen fair im Wettbewerb bleiben, dürfen nicht "einfach so" mit anderen Unternehmen fusionieren, müssen Betriebsräte informieren und sich gegen unberechtigte Vorwürfe und Ansprüche verteidigen. Wer als Führungskraft eines Unternehmens nicht gelernt hat, in diesem Ozean aus Paragrafen zu schwimmen, wird in Ihm ersaufen. Deshalb gilt es, zumindest einige wichtige Grundlagen zu verstehen und verinnerlichen, um im Ozean der Paragrafen den Kopf über Wasser halten zukönnen. In diesem Sinn ist die Vorlesung als "Schwimmkurs" zu verstehen: Teilnehmer der Vorlesung erfahren die wesentlichen Inhalte wichtiger "Compliance"-relevanter Gesetze und lernen den Umgang mit diesen bei der Lösung praktischer Probleme. Dies betrifft namentlich das Bundesdatenschutzgesetz, das Geldwäschegesetz sowie die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs. Vor diesem Hintergrund erscheint das Verpackungsrecht lediglich als eine Spezialmaterie für Unternehmen, die der Verpackungsindustrie (Ueinschließlich Verpackungsdruck) zuzuordnen sind, namentlich den Bereichen Geräte- sowie Lebens- und Arzneimittelverpackung. Die Teilnehmer der Vorlesung erhalten einen Überblick über die für diese Unternehmen maßgeblichen Gesetze und lernen deren wesentliche Inhalte. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen die Verpackungsverordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz.