253020a Masterarbeit
Zuletzt geändert: | 08.03.2022 / Curdt |
EDV-Nr: | 253020a |
Studiengänge: |
Audiovisual Media Creation and Technology, (Master, 3 Semester, Zulassung ab Wintersemester 2023/2024), Prüfungsleistung im Modul Masterarbeit
in Semester
3
Häufigkeit: unregelmäßig Audiovisuelle Medien (Master), Prüfungsleistung im Modul Masterarbeit in Semester 3 Häufigkeit: unregelmäßig |
Dozent: | |
Sprache: | Deutsch |
Art: | - |
Umfang: | 0 SWS |
ECTS-Punkte: | 28 |
Prüfungsform: | |
Beschreibung: |
Nach Erstellung der Masterarbeit können die Studierenden selbständig über ein vorgegebenes Thema recherchieren, eine schriftliche Ausarbeitung unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellen sowie einen gegebenenfalls praktischen Teil der Arbeit realisieren. Durch die selbständige Erarbeitung des Inhalts der Masterarbeit werden die Studierenden befähigt im Bereich der Medientechnik Lösungswege zu finden, zu formulieren sowie deren Ergebnisse zu interpretieren. Durch das Erstellen der Masterarbeit erlangen die Studierenden Kompetenzen in den Methoden wissenschaftlichen Arbeitens.
Die Masterarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Die Prüfungsleistung wird in Form einer Studienarbeit mit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten erbracht. Es soll gezeigt werden, dass der/die Studierende innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der Medientechnik selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Bestandteil der Prüfungsleistung ist eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von minimal 50 Seiten DIN A4, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt. |