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Auswahl und Berufungsprozess

Die Berufung von Professorinnen und Professoren regelt das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG). Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist selbstverständlich und folgt einem streng reglementierten Verfahren, um die Stelle bestmöglich zu besetzen. Bis zur abschließenden Ruferteilung oder Absage vergehen daher mehrere Monate.


Die Hochschule bildet eine Berufungskommission, die den gesamten Prozess des Berufungsverfahrens begleitet und zur Aufgabe hat, einen Berufungsvorschlag auszuarbeiten. Auskünfte über das laufende Verfahren dürfen nicht erteilt werden. Die Zusammensetzung der Berufungskommission ist gesetzlich im LHG geregelt und umfasst mindestens sieben oder mehr Mitglieder.

Berufungsprozess
 

  • Sie bewerben sich auf eine Stellenausschreibung und erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Wir sichten und prüfen Ihre Bewerbungsunterlagen auf formalrechtliche Voraussetzungen und Berufungsfähigkeit.
  • Wenn Sie in der engeren Auswahl sind, werden Sie zur hochschulöffentlichen Probevorlesung mit anschließendem, nicht öffentlichem Gespräch mit der Berufungskommission eingeladen.
  • Die Berufungskommission erstellt auf der Grundlage des Auswahlverfahrens einen Berufungsvorschlag mit Erst-, Zweit- und Drittplatzierten.
  • Es folgen weitere Stellungnahmen und Entscheidungen verschiedener Instanzen und Gremien.
  • Nach Herstellung des Einvernehmens erfolgt die Ruferteilung durch den Rektor bzw. die Rektorin.
  • Wenn Sie nicht auf dem Berufungsvorschlag stehen, erhalten Sie eine Konkurrenten-Mitteilung, welche die Namen der gelisteten Personen ausweist.
  • Als Zweit- oder Drittplatzierte*r erhalten Sie eine Zwischeninformation.
  • Nach schriftlicher Annahme des Berufungsangebots erhalten alle anderen Bewerber*innen eine schriftliche Absage.
  • Grundsätzlich erfolgt die Berufung als Professor*in im Beamtenverhältnis. Sind die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Dienstvertrag abgeschlossen. Mit der Ernennung oder dem Abschluss eines Dienstvertrages endet das Berufungsverfahren.

 

Haben Sie noch Fragen? Falls unsere FAQs keine Antwort liefern, wenden Sie sich gerne an unsere Personalabteilung oder bei inhaltlichen Fragestellungen an die in der Stellenausschreibung genannte Person.