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Alternative Systemakkeditierung

Nach dem Inkrafttreten des Staatsvertrags im Januar 2018 haben sich neue Freiräume für die Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen (vgl. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 StAkkrStV und § 34 StAkkrVO Baden-Württemberg). Die Hochschule der Medien möchte diese Chance nutzen und ihr Qualitätsmanagementsystem nach einem alternativen Modell reakkreditieren lassen. Das von ihr avisierte Konzept zur Systemreakkreditierung sieht eine kontinuierliche und strukturierte Begleitung durch einen externen Qualitätsbeirat vor. Diese langfristige Begleitung soll die bisherigen punktuellen Begutachtungen ersetzen. 

 

Von dem alternativen Ansatz erhofft sich die Hochschule der Medien eine individuelle und nachhaltigere Unterstützung bei der Weiterentwicklung ihres Qualitätsmanagementsystems. Die Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung sollen von den Beiratsmitgliedern über mehrere Sitzungen hinweg kumulativ überprüft werden.

 

Projektpartner sind die Hochschule Furtwangen (HFU) und die Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU). Im Sinne des Benchlearnings wollen die drei Hochschulen für Angewandte Wissenschaften durch Kooperation und Erfahrungsaustausch voneinander profitieren und so einen Mehrwert für die eigene Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung gewinnen.

 

Beraten und unterstützt werden die drei Verbundpartner von der Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag). Aus Sicht der Hochschulen ist das alternative Konzept geeignet, grundsätzliche Erkenntnisse zu alternativen Ansätzen externer Qualitätssicherung jenseits von Programm- und Systemakkreditierung zu gewinnen (vgl. § 34 Abs. 3 S. 4 StAkkrVO). 

 

Um genügend Zeit für die Vorbereitung und Bewilligung des alternativen Verfahrens zu haben, hat der Akkreditierungsrat die ursprünglich bis zum 30.09.2019 ausgestellte Systemakkreditierungsfrist der Hochschule der Medien bis zum 30.09.2021 verlängert.