254121c Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verträge
Zuletzt geändert: | 22.05.2023 / von Carlsburg |
EDV-Nr: | 254121c |
Studiengänge: |
Medienmanagement (Master), Prüfungsleistung im Modul Entrepreneurship
in Semester
1
Häufigkeit: nur WS |
Dozent: | |
Sprache: | Deutsch |
Art: | - |
Umfang: | 1 SWS |
ECTS-Punkte: | 1 |
Workload: | 1 ECTS = 30 Zeitstunden |
Prüfungsform: | |
Bemerkung zur Veranstaltung: | Deutsch |
Beschreibung: | Spätestens mit Beginn des Berufslebens kommt jeder - sei es als Arbeitnehmer, Unternehmer oder Manager mit Personalverantwortung - mit arbeitsrechtlichen Fragen in Berührung: Darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft, nach Krankheiten oder einer Gewerkschaftszugehörigkeit fragen? Was ist eine "Probezeit" und kann der Arbeitgeber diese gegebenenfalls einseitig verlängern? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Arbeitsverträge befristet werden und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen kann ein Arbeitsverhältnis - insbesondere durch Kündigung - beendet werden? In dieser Vorlesung erhalten die Studierenden Antworten auf diese und viele weitere für die Berufspraxis wichtige, arbeitsrechtliche Fragen. Teilnehmer der Vorlesung erhalten grundlegende Kenntnisse über den Abschluss, die Gestaltung und die Beendigung von Arbeitsverträgen sowie die Stellung von Arbeitnehmern in Betrieb, Unternehmen und Konzern. Zudem lernen die Studierenden die Rolle von Betriebsräten kennen (einschließlich Betriebsratswahl und Wahlanfechtung) und erhalten einen Überblick über das Tarifvertragsrecht und die Funktion und Arbeitsweise von Arbeitsgerichten. Die Schwerpunkte der Vorlesung liegen auf den zwingenden individualarbeitsrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie dem Betriebsverfassungsrecht. Die Studierenden werden auf diese Weise auf die Wahrnehmung von Führungsaufgaben mit Personalverwantwortung und/oder im Rahmen der Personalverwaltung mittelständischer und großer Unternehmen vorbereitet, insbesondere in der Druck-, Verpackungs- und Medienindustrie. Die Studierenden werden insbesondere in die Lage versetzt, arbeitsrechtliche Problemstellungen selbst zu erkennen, rechtlich einzuordnen und zu entscheiden, ob zur Problemlösung ein zusätzlicher Rechtsberater hinzugezogen werden muss oder ob eine Problemlösung unter Anwendung der erworbenen arbeitsrechtlichen Kenntnisse selbst bewirkt werden kann. |
Literatur: |
Brox/Rüthers, Arbeitsrecht, 17. Aufl., C.H. Beck Verlag,
2007; Boemke/Luke/Ulrici, Fallsammlung zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht, Springer Verlag, 2008; Croset/Kroke/Weidner, Fälle zum Arbeitsrecht - Individualarbeitsrecht, 3. Aufl., Verlag Rolf Schmidt, 2008; Dütz, Arbeitsrecht, 14. Aufl., C.H. Beck Verlag, 2009; Heckelmann/Franzen, Fälle zum Arbeitsrecht, 3. Aufl., C.H. Beck Verlag, 2006; Hirdina, Gründzüge des Arbeitsrechts, 2. Aufl., C.H. Beck Verlag, 2008; Junkers, Grundkurs Arbeitsrecht, 7. Aufl., C.H. Beck Verlag, 2008; Kittner/Deinert, Arbeits- und Sozialrecht kompakt, 7. Aufl., 2008; Michalski, Fälle zum Arbeitsrecht, 6. Aufl., 2008; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 13. Aufl., C.H. Beck Verlag, 2009; Söllner/Waltermann, Arbeitsrecht, 15. Aufl., C.H. Beck Verlag, 2009; Zöllner/Loritz / Hergenröder, Arbeitsrecht, C.H. Beck Verlag, 6. Aufl., 2008; Weitere Literatur finden Sie in der HdM-Bibliothek. |
Internet: | www.hdm-stuttgart.de/wd |