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Beruf & Familie

Beruf und Familie

Familienfreundliche Sitzungszeiten

Allgemeine Regelung:

Die Hochschule der Medien berücksichtigt den Aspekt der Familienvereinbarkeit auch im Rahmen der Terminierung von Gremien-Sitzungszeiten. In den einzelnen Fachbereichen findet jeweils in der konstituierenden Sitzung eine einvernehmliche Einigung auf familienfreundliche Gremienzeiten statt. Diese variieren von Fachbereich zu Fachbereich.

Regelung zur Besprechungsorganisation:

  • Grundsätzlich werden kurzfristige Besprechungen innerhalb der Kern-Arbeitszeiten der Hochschule der Medien angesetzt. Besprechungen außerhalb der Kern-Arbeitszeiten finden nur statt, wenn der Besprechungszeitpunkt mit den Teilnehmern abgestimmt und für alle Teilnehmer realisierbar ist.
  • Für alle Besprechungen ist ein Start- und angestrebter Endzeitpunkt anzukündigen. Wird dieser überschritten, sind Entscheidungen, die nach dem Endzeitpunkt getroffen werden, zu protokollieren und mit Mitgliedern, die zum Entscheidungszeitpunkt nicht mehr anwesend sind, abzustimmen
  • Für Besprechungen ist eine Agenda vorzusehen, in der auch die Dauer der einzelnen Besprechungspunkte grob vorzusehen ist.
  • Alle offiziellen Besprechungen haben eine Besprechungsleitung. Diese trägt Sorge für das Einhalten der Agenda und das Zeit- und Dokumentationsmanagement
  • Die Sitzungszeiten sind zu dokumentieren und werden im Rahmen der Auditierung vorgelegt und geprüft.

Familienfreundliche Vorlesungszeiten

Am 12.11.2015 wurden Regelungen zur Stundenplanerstellung verabschiedet, in Ausnahmeregelungen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie festgelegt wurden:

  • Auf Antrag des Dozenten wird die Mögichkeit einer abweichenden bzw. individuellen Stundenverteilung aufgrund von Betreuungszeiten bei der Vorlesungsplanung vorrangig geprüft und unter Berücksichtigung der Belange der Hochschule eingeplant.
  • Die Berücksichtigung von Betreuungszeiten bezieht sich dabei auf einen beschränkten Zeitraum – bis max. zum vollendeten 9. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes bzw. für die nachgewiesene Dauer von Pflegeaufgaben bei nahen Angehörigen im Sinne von § 7 Abs. des Pflegezeitgesetzes.
  • Der Antrag auf eine individuelle Stundenregelung mit der entsprechend möglichen Stundenverteilung ist mit der Abfrage des Wochenzeitrasters im Vorklapp zur Stundenplanung für das anstehende Semester bei der Personalabteilung einzureichen. Der Antrag wird zur Personalakte genommen. Eine Kopie des Antrags geht an die Vorlesungsplanung und an den Dekan der jeweiligen Fakultät.
  • Die vorab genannten Regelungen bei Betreuungszeiten gelten ebenfalls bei Einschränkungen aufgrund von nachgewiesenen Erkrankungen.