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entwicklung eines Alternativen verfahrens

Die Hochschule der Medien hat sich für ein Alternatives Verfahren anstelle einer klassischen Systemreakkreditierung entschieden. Das Akkreditierungsverfahren für das innovative Modell mit dem Titel "Kontinuierliche Qualitätsentwicklung durch ein strukturiertes Qualitätsbeiratsmodell" wurde am 29.09.2020 durch den Akkreditierungsrat eröffnet. Im Oktober 2021 unterzeichneten die Rektoren der Hochschule der Medien Stuttgart, der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen Geislingen (HfWU) und der Hochschule Furtwangen (HFU) eine Vereinbarung mit dem Akkreditierungsrat. Eine Gutachtergruppe des Akkreditierungsrats begutachtete das Qualitätsbeiratsmodell am 13./14. September 2022. Schließlich wurde das Konzept auf der 113. Sitzung des Akkreditierungsrats am 30./31.03.2023 als erstes systembezogenes Alternatives Verfahren an einer deutschen Hochschule akkreditiert. Damit ist das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule der Medien bis zum 30.09.2029 akkreditiert. Auf dieser Grundlage ist die Medienhochschule berechtigt, ihre Studiengänge weiterhin intern zu akkreditieren.

 

Das von der Hochschule der Medien in Verbund mit ihren Partnern entwickelte Modell sieht eine kontinuierliche Begleitung durch externe Qualitätsbeiräte vor. Diese langfristige Begleitung soll die bisherige punktuelle Begutachtung in einem klassischen Systemakkreditierunsverfahren ersetzen. Von dem alternativen Ansatz erhoffen sich die Projektpartner eine individuellere und nachhaltigere Unterstützung bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von Lehre und Studium. Die Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung für Qualitätsmanagementsysteme werden von den Beiratsmitgliedern sukzessive überprüft. Durch Kooperation und Erfahrungsaustausch im Sinne des Benchlearnings wollen die drei Partnerhochschulen zudem voneinander lernen. Beraten und unterstützt werden sie von der Evaluationsagentur Baden-Württemberg (evalag).

 

Rechtlich möglich sind Alternative Verfahren aufgrund der Freiräume, die der 2018 in Kraft getretene Staatsvertrag zur Studienakkreditierung sowie die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglichen. Sie gestatten neben den bisherigen Programm- und Systemakkreditierungen auch alternative Verfahren für die Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen (vgl. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 StAkkrStV und § 34 StAkkrVO Baden-Württemberg).

 

der QUALITÄTSBEIRAT DER HOCHSCHULE DER MEDIEN

Der Qualitätsbeirat der Hochschule der Medien setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

 

  • Prof. Dr. Monika Bessenrodt-Weberpals, Vizepräsidentin für Studium und Lehre sowie Gleichstellung der HAW Hamburg         
  • FH-Prof. Dr. Alois Frotschnig, Leiter des FH-Kollegiums der FH St. Pölten, Österreich
  • Prof. Dr. Manfred Hopfenmüller, Hochschulbeauftragter für Qualitätsmanagement der OTH Regensburg
  • Lilly Dege, Head of Business der Topsim GmbH
  • Fabian Dobmeier, Masterstudiengang Bordnetzentwicklung der HAW Landshut

 

Die konstituierende Sitzung fand am 27. April 2022 statt. Seitdem tagt der Qualitätsbeirat mindestens einmal jährlich.

 

Die Zusammenarbeit mit dem Qualitätsarbeit wird von einer internen Koordinierungsgruppe gesteuert. Ihr gehören der Prorektor für Lehre und Qualitätsmanagement, Prof. Dr. Mathias Hinkelmann, und die Beaufragte für Qualitätsmanagement und Systemakkreditierung, Dr. Luz-Maria Linder, an. In den Jahren 2024 und 2025 bekleidet Dr. Luz-Maria Linder darüber hinaus die hochschulübergreifende Koordinationsstelle zur Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den drei Verbundhochschulem.

 

Beschwerden gegen positive Konformitätsentscheidungen sind an den Qualitätsbeirat der Hochschule der Medien zu richten. Sie können bei der Geschäftsstelle des Qualitätsbeirats, Dr. Luz-Maria Linder, eingereicht werden. Zur Prüfung auf formale Berechtigung und Auflösung von etwaigen Missverständnissen findet zunächst eine Vorprüfung durch die interne Koordinierungsgruppe statt. Kann der Vorsitzende des Qualitätsbeirats, der die Beschwerde daraufhin zur Prüfung auf Aktenlage erhält, diese nicht auflösen, wird sie zur Wiedervorlage in der nächsten Sitzung des Qualitätsbeirats eingespeist. Der Qualitätsbeirat ist berechtigt, die Beschwerde anzunehmen oder abzulehnen. Beschwerden gegen negative Konformitätsentscheidungen des Qualitätsbeirats, auf die Senatsbeschlüsse zur Operationalisierung folgen, sind an den Senat zu richten. Jedes Senatsmitglied kann eine erneute Befassung im Senat beantragen. Die Beschwerde ist bei der Geschäftsstelle des Senats, Sanja Friese, einzureichen. Sollte es zu keiner Einigung zwischen Qualitätsbeirat und Senat kommen, so können sowohl das eine wie das andere Gremium ein Vermittlungsverfahren anstrengen. Alle weiteren Details sind dem Beschwerdemanagementkonzept der HdM zum Qualitätsbeiratsmodell zu entnehmen.

 

Die Hochschule der Medien unterrichtete die Öffentlichkeit am 18.11.2020 mit einer Pressemeldung über die Eröffnung des Alternativen Verfahrens. Eckpunkte des Modells können auch der Präsentation entnommen werden, die auf dem CHE-Forum zu alternativen Formen der Akkreditierung am 05.11.2020 gehalten wurde.