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FAQ

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Bachelor

In aller Kürze: Zunächst müssen Sie sich auf der Plattform dosv.hochschulstart.de registrieren. Sie erhalten eine Bewerber-ID (BID) sowie eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Anschließend registrieren Sie sich im Bewerbungsportal der HdM (für neue StudienbewerberInnen: https://bewerbung.hdm-stuttgart.de; für HdM-Studierende: https://selma.hdm-stuttgart.de). Für die Bewerbung im Bewerbungsportal der HdM halten Sie Ihre BID und BAN aus hochschulstart.de bereit. Füllen Sie die Bewerbung aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anträge hoch. Nutzen Sie bei Problemen die Informationsseiten der Plattform dosv.hochschulstart.de sowie die Hilfe auf der Webseite der HdM. Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Dokumente und Anträge nicht auf dem Postweg, sondern ausschließlich online über unser Bewerbungsportal einreichen. Postalisch eingereichte Bewerbungen für Bachelorstudiengänge können nicht berücksichtigt werden.

Für einen Studienstart im Wintersemester öffnet das Bewerbungsverfahren ca. Mitte Mai, für das Sommersemester ca. Mitte November.

Für das Wintersemester ist der Bewerbungsschluss der 15. Juli, für das Sommersemester der 15. Januar. Bis zum Bewerbungsschluss müssen Sie sich sowohl über dosv.hochschulstart.de registriert als auch alle Ihre Bewerbungen samt Unterlagen und Anträgen auf dem Bewerbungsportal der Hochschule der Medien hochgeladen und eingereicht haben.

Informationen zum Zulassungsverfahren und der Studienplatzvergabe finden Sie hier: https://www.hdm-stuttgart.de/studieninteressierte/bewerber/studienplatzvergabe

Mit dem erfolgreichen Abschluss einer Allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife können Sie sich bewerben. Bitte prüfen Sie ob folgende Sonderfälle Sie betreffen:
Informationen zur Hochschulreife durch berufliche Qualifizierung
Informationen für ausländische Bewerber/innen oder deutsche Bewerber/innen, die Ihre Hochschulreife im Ausland erlangt haben
Informationen für Zweitstudienbewerber/innen

In einer Checkliste haben wir alle benötigten Unterlagen zusammengestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise für Sonderfälle und studiengangsspezifische Anforderungen.

Sie können Ihre Bewerbung nur abschicken wenn Sie alle Pflichtfragen beantwortet und Plichtdokumente hochgeladen haben.

Ja. In diesem Sonderfall dürfen Sie Ihr Abschlusszeugnis nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15. Juli) nachreichen. Im Upload-Portal der HdM müssen Sie allerdings fristgerecht eine Bestätigung Ihrer Schule hochladen oder die im Upload-Portal bereitgestellte Erklärung einreichen. Sobald Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, ersetzen Sie dieses Dokument im Upload-Portal.

Sie können ein vorläufiges Zeugnis der IHK oder HK vorlegen, die bescheinigt, dass Sie Ihre Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Das endgültige Abschlusszeugnis müssen Sie dann nach Erhalt nachreichen.

Sie können sich auf bis zu drei unterschiedliche Bachelorstudiengänge an der Hochschule der Medien bewerben. Ihre Bewerbungen werden unabhängig voneinander behandelt.

Hinweis: Wenn Sie sich für ein Zweitstudium oder den Eintritt in ein höheres Semester bewerben, können Sie sich nur auf einen Studiengang bewerben.

Sie können sich auf den Einstieg in ein höheres Fachsemester bewerben – allerdings müssen Sie dabei einige Dinge beachten. Weitere Informationen finden Sie auf der HdM-Website: https://www.hdm-stuttgart.de/studieninteressierte/bewerber/zulassung/#hoeheresSemester

Wenn Sie schon Vorstudienzeiten haben oder Ihren Studiengang wechseln möchten, müssen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über Ihre bisher erbrachten Studienleistungen beilegen. Diesen Nachweis erstellt Ihnen Ihre alte/derzeitige Hochschule aus.

 

Wenn Sie derzeit im dritten oder höheren Semester eingeschrieben sind, müssen Sie einen Nachweis über eine studienfachliche Beratung erbringen. Dazu können Sie entweder die Zentrale Studienberatung der HdM oder Ihren Wunschstudiengang kontaktieren.

 

Bevor Sie sich in einen neuen Studiengang einschreiben, müssen Sie eine Exmatrikulation aus Ihrem alten Studiengang vorlegen.

Innerhalb von 2-3 Wochen nach dem Bewerbungsschluss werden die ersten Zulassungsangebote über die Plattform hochschulstart.de versandt. Anschließend können Nachrückverfahren stattfinden.

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich verläuft und Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie den Studienplatz über hochschulstart.de annehmen. Beachten Sie: Ein Zulassungsangebot ist nur so lange gültig, bis Sie ein höher priorisiertes Angebot erhalten.
Wenn Sie einen Studienplatz angenommen haben, erhalten Sie den Zulassungsbescheid der HdM über hochschulstart.de, mit Informationen über den weiteren Verlauf der Immatrikulation. Die Immatrikulation endet mit der Ausstellung des Studierendenausweises, den Sie sich persönlich an der Hochschule abholen.

Hinweis: Im Zulassungsbescheid wird Ihnen ein bestimmter Zeitraum für die Immatrikulation genannt - verpassen Sie diesen Zeitraum nicht, da sonst Ihr Zulassungsangebot nicht mehr gültig ist!

Ein Zulassungsangebot anzunehmen und den Platz zurückzustellen um erst in den folgenden Semestern mit dem Studium zu beginnen ist nicht möglich.

 

Ausnahme: Wenn Sie gerade einen Dienst absolvieren (z.B. FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst) oder in Elternzeit sind, können Sie ein Zulassungsangebot auf hochschulstart.de „zurückstellen“. Mit diesem zurückgestellten Angebot können Sie dann eine Zulassung zum Studium für das Semester nach Dienstende beantragen.

Ihre Unterlagen werden nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens vollständig gelöscht.

Bewerbung für beruflich Qualifizierte 1: Sie müssen Ihrer Bewerbung zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule beifügen (vgl. Landeshochschulgesetz LHG §58 2,5).
Wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung der HdM für das verpflichtende Beratungsgespräch.

Bewerbung für beruflich Qualifizierte 2: Sie können sich für ein Bachelorstudium bewerben, wenn Sie eine mindestens zweijährige, dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine in der Regel dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist in diesem Fall ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch an der Hochschule der Medien sowie außerdem eine bestandene Eignungsprüfung bei der Hochschule Konstanz (LHG §58 2,6).
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Anmeldung zur Eignungsprüfung ist bis zum 1. März eines Jahres bei der Hochschule der Medien einzureichen.

Weitere Informationen:
- Satzung der Hochschule der Medien über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte (Stand 30.01.2015)
- Informationen zur Eignungsprüfung an der Hochschule Konstanz

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der HdM.

Ein Zulassungsangebot ist so lange gültig, bis Sie ein höher priorisiertes Angebot erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt das Angebot gültig und Sie haben bis zum Ablauf der Koordinierungshase Zeit, das Zulassungsangebot anzunehmen oder abzulehnen.

Es gibt keine feste Zeit, für die Zulassungsangebote mindestens gültig sind. Ein Angebot kann nach einigen Minuten die Gültigkeit verlieren, wenn in diesem Zeitraum ein höher priorisiertes Angebot eintrifft. Ein Angebot kann aber auch für die gesamte Koordinierungsphase die Gültigkeit behalten, wenn kein höher priorisiertes Angebot eintrifft oder das erhaltene Zulassungsangebot bereits das am höchsten priorisierte Angebot ist.

Im neuen DOSV-System von hochschulstart.de ist es nicht möglich, mehr als ein gültiges Zulassungsangebot gleichzeitig zu haben. Immer nur das am höchsten priorisierte Angebot ist gültig. Niedriger priorisierte Angebote verfallen, sobald ein höher priorisiertes Angebot eintrifft.