Zahlung Ihres Semesterbeitrages / Rückmeldung zum Sommersemester 2025
Die Rückmeldung zum Sommersemester 2025 ist voraussichtlich ab Mitte Januar 2025 bis 01. Februar 2025 möglich.
Alle Studierenden müssen sich rückmelden - auch wenn Sie im Praxis-, Urlaubs- oder Auslandssemester sind.
Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits alle Prüfungen (einschließlich Abgabe Ihrer Bachelor- oder Masterthesis), die zum erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind, erbracht haben bzw. bis zum Semesterende (28. Februar 2025) erbringen werden.
Bei prüfungsrelevanten Fragen, z.B. Prüfungsanmeldung oder -abmeldung, Abgabe Bachelor- oder Masterthesis, Zeugniserstellung und ggf. postalische Zustellung der Zeugnisunterlagen wenden Sie sich bitte an Ihre Prüfungsverwaltung.
Studierenden in berufsbegleitenden, weiterbildenden Masterstudiengänge verwenden für die Entrichtung der Studiengebühr bitte auch die SB-Funktion. Sie erhalten zusätzlich per Post einen Gebührenbescheid.
Rückmeldung über das Studierendenportal SELMA
Die Rückmeldung erfolgt durch Stellen des Rückmeldeantrags.
Hierzu melden Sie sich bitte im Studierendenportal SELMA https://selma.hdm-stuttgart.de mit Ihrem HdM-Kürzel und Passwort an.
Im Studierendenportal finden Sie im Bereich „Online Anträge“ Ihren Antrag auf Rückmeldung. Den Button "Antrag stellen" finden Sie dort unten links. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag am Ende abzusenden (Anleitung für die Rückmeldung in SELMA).
Als Teil der Rückmeldung veranlassen Sie die Abbuchung des Semesterbeitrags, bzw. der Studiengebühren. Die Gebühren werden ca. zwei Wochen nach der Rückmeldung von Ihrem Konto abgebucht. Falls Sie kein deutsches Bankkonto besitzen wenden Sie sich bitte bezüglich der Zahlungsmodalitäten an das Studienbüro.
Nach Abschluss der Rückmeldung können Sie nach zwei bis drei Arbeitstagen Ihre Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2025 im Studierendenportal abrufen und ausdrucken und den Semesteraufdruck auf Ihrem Studierendenausweis an den Validierstationen aktualisieren.
Im Bereich "Bescheinigungen" finden Sie sowohl semesterspezifische Immatrikulationsbescheinigungen als auch eine semesterübergreifende Studienverlaufsbescheinigung. Diese Bescheinigungen sind auch zur Vorlage bei der BAföG-Stelle oder der Familienkasse vorgesehen.
Bei Fragen zum Umgang mit SELMA oder technischen Problemen melden Sie sich bitte mit einer Beschreibung an
selma-support@hdm-stuttgart.de.
Videoanleitung zum Umgang mit SELMA
Semesterbeiträge und Studiengebühren
Der Semesterbeitrag beträgt in diesem Semester 191,50 €.
In diesem Betrag ist der Studierendenwerksbeitrag von 96,50 € , der Verwaltungskostenbeitrag von 80,00 € und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft von 15,00 € enthalten.
Bei internationalen Studierenden (nicht-EU, Studienbeginn ab WS 17/18) fallen zusätzliche Studiengebühren in Höhe von 1.500,00 €, bei Studierenden eines Zweitstudiums zusätzliche Studiengebühren in Höhe von 650,00 € an. Von diesen zusätzlichen Studiengebühren können Sie sich während des praktischen Studiensemester oder im Urlaubssemester befreien lassen.
Bei einer evtl. Änderung Ihres Aufenthaltsstatus (z. B. Einbürgerung, Gültigkeit) informieren Sie bitte schnellstmöglich das Studienbüro.
Sie können im Studierendenportal SELMA den Bearbeitungsstand Ihres Rückmeldeantrages sehen. Bei Unklarheiten bzw. nicht korrektem Soll-Betrag bitten wir Sie, sich mit dem Studienbüro (studienbuero@hdm-stuttgart.de) in Verbindung zu setzen.
Zahlung des Semesterbeitrags (und der Studiengebühren)
Für die Zahlung des Semesterbeitrages/Studiengebühren müssen Sie als Teil der Rückmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und im nächsten Schritt die Zahlung veranlassen. Das Lastschriftmandat muss aus Sicherheitsgründen jedes Semester erneut erteilt werden. Um die Abbuchung zu veranlassen, brauchen Sie Ihre IBAN- sowie BIC-Nummer. Die Semestergebühren können nur von Ihrem eigenen Girokonto abgebucht werden.
Fehler bei der Abbuchung und Säumnisgebühren
In folgenden Fällen kann der von Ihnen durch die Online-Rückmeldung erteilte Lastschriftauftrag nicht ausgeführt werden und es kommt zu einer Rücklastschrift:
- IBAN eines nicht eigenen Kontos wurde angegeben
- Verwendung eines Sparkontos / der Kreditkarte / eines ausländischen Kontos
- Konto ist nicht gedeckt
Eine Rücklastschrift hat zur Folge, dass die Rückmeldung storniert und zusätzlich eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben wird.
Für eine verspätete Zahlung (ab dem 02.02.2025 bis zum 28.02.2025) erhöht sich der Gesamtbetrag um einen Säumniszuschlag in Höhe von 10,00 €. Ein Säumniszuschlag in Höhe von 10,00 € wird auch dann erhoben, wenn das Mandat rechtzeitig angelegt, die eigentliche Zahlung danach aber nicht ausgelöst wird.