Neue Bibliothekssatzung der HdM Bibliothek
Ablösung der bisherigen Benutzungsordnung und Gebührenordnung
Die neue Satzung der HdM Bibliothek, welche die bestehende Benutzungsordung sowie die Gebührenordnung ablöst, wird ab heute angewendet. Durch die neue Bibliothekssatzung wurden einige Punkte klarer formuliert und nicht mehr nötige Paragraphen entfernt.
Bitte beachten Sie, dass sich das Mahnverfahren deutlich verschäft, da die bisherige 4. Mahnung entfällt und mit der 3. Mahnung der Fall an die Landesoberkasse abgegeben wird.
Das neue Mahnverfahren läuft wie folgt ab:
- Bei Überschreitung der Leihfrist erhält der Nutzer eine Mahnung in Höhe von 1,50€ pro Medium.
- Wird das Medium nicht in der angegebenen First zurückgegeben, erhält der Nutzer eine weitere Mahnung von zuzüglich 5,00€ pro Medium.
- Gibt der Benutzer das ausgeliehene Bibliotheksgut auch nach dieser Mahnung nicht zurück, so erhält er eine letzte Mahnung mit weiteren Mahngebühren in Höhe von 10,00 € je Medieneinheit sowie einer Rückgabeanordnung mit Androhung der Ersatzbeschaffung.
Die ab sofort gültige Bibliothekssatzung sowie weitere Informationen zur Benutzung der HdM Bibliothek finden Sie hier: https://www.hdm-stuttgart.de/bibliothek/bibliothek/benutzung/
Kontakt:
Erik Friedling
E-Mail: friedling@hdm-stuttgart.de
16. Mai 2017