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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Internationalen Studierenden ist das Studieren an einer Deutschen Hochschule nur mit Besitz einer gültigen und entsprechenden Krankenversicherung gestattet. Spätestens bei Immatrikulation müssen Sie eine angemessene Krankenversicherung vorlegen. Dies ist die Voraussetzung für Ihre Aufenthaltsgenehmigung und für den weiteren Immatrikulationsprozess. Gesetzliche Versicherungstarife können variieren, da jeder Krankenkassenanbieter individuelle Zusatzbeiträge erheben kann.

 

Wenn Du nicht in der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz studierest oder keine EHIC European Health Insurance Card oder ein anderes derartiges gültiges Dokument besitzt, musst Du eine Krankenversicherung beziehen. Andere Studierende aus Ländern, mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen einschließlich Versicheurngsklausel pflegt, sind mit dem Träger der Heimatkrankenversicherung weiterversichert.

 

Solltest Du noch keine ausreichende Versicherung haben, werden wir ein provisorisches Mitgliedschaftsdokument  für eine Deutsche Krankenversicherung für Dich  vorbereiten. Dieses Zertifikat kannst Du in Deinen Onlinedokumenten einsehen, sobald Du offiziell zu unserem Programm zugelassen worden bist. Die meisten Austauschstudierenden entscheiden sich für diese Krankenversicherung, welche wir im Rahmen des Orientierungsprozesses für Dich abschließen werden. Die Kosten der Versicherung belaufen sich zurzeit auf ca EUR/Monat (Stand März 2023).

 

Falls Du schon eine Krankenversicherung hast oder für eine neue Versicherung planst, bitten sende nachdem Du offiziell zu unserem Programm zugelassen worden bist (und noch vor Deiner Ankunft) eine Kopie Deiner Versicherung zu uns per Email an incomings@hdm-stuttgart.de. Unser Versicherungsexperte  wird dann Dir mitteilen, ob Dein Versicherungsschutz ausreichend ist.

 

Bitte berücksichtige auch, dass die meisten Reiseversicherungen nicht ausreichend sind und wir daher Dir dringendst empfehlen nicht nur eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Dies könnte sonst bedeuten, dass Du nicht berechtigt bist, eine zusätzliche staatliche Krankenversicherung zu erwerben.

 

Weitere Information findest Du auf der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) website.