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Anrechnung

Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsaufenthalts erbracht werden, können in der Regel für das Studium an der HdM anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen ist der Studiendekan bzw. Auslandsbeauftragte des jeweiligen Studiengangs. Leistungen, die im Ausland erbracht werden, müssen nicht im Rahmen der Prüfungsanmeldung an der HdM angemeldet werden. Die Anmeldung ist stattdessen integraler Bestandteil des Anerkennungsprozesses. Sollte eine Prüfungsanmeldung an der jeweiligen Gasthochschule erforderlich sein, müssen Studierende sich dort entsprechend der an der Gasthochschule geltenden Fristen und Voraussetzungen für ihre Prüfungen registrieren.

 

Wichtig: Ab dem Wintersemester 2023/24 ist es verpflichtend, Kurse im Umfang von mindestens 15 ECTS pro Semester bzw. Trimester an der Partnerhochschule abzuschließen. Ist von Seiten der Partnerhochschule oder vom Studiengang, der an der HdM belegt wird, eine höhere Mindestanzahl an ECTS vorgesehen, gilt die Regelung der Partnerhochschule bzw. des Studiengangs. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass alle absolvierten Kurse nach dem Auslandssemester für das Studium an der HdM angerechnet werden.

ABLAUF DER ANERKENNUNG

VOR UND WÄHREND DES AUSLANDSSEMESTERS

Studierende, die ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der HdM verbringen, sind dazu verpflichtet, ein Learning Agreement zu erstellen – unabhängig davon, ob sie an einer Partnerhochschule im ERASMUS+-Raum oder außerhalb der Europäischen Union studieren. Um eine reibungslose Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland zu gewährleisten, empfiehlt es sich auch für Freemover, ein Learning Agreement zu erstellen.

 

Im Learning Agreement werden in Absprache mit dem Studiendekan bzw. dem Auslandsbeauftragten des jeweiligen Studiengangs die Kurse festgelegt, die während des Auslandssemesters absolviert werden. Mit seiner Unterschrift garantiert der Studiendekan, dass die ausgewählten Kurse nach dem Auslandssemester für das Studium an der HdM angerechnet werden. ERASMUS+-Studierende benötigen neben der Unterschrift ihres Studiendekans auch eine Unterschrift des Koordinators ihrer Gasthochschule für das Learning Agreement. Studierende, die ein Auslandssemester außerhalb der Europäischen Union machen, benötigen keine Unterschrift ihrer Gasthochschule.

 

Das Learning Agreement muss bereits vor Beginn des Auslandssemesters vorliegen und in Mobility Online hochgeladen werden. Änderungen der Kursauswahl sind danach selbstverständlich noch möglich, sollten aber ebenfalls mit dem Studiendekan bzw. Auslandsbeauftragten abgesprochen und im zweiten Teil des Learning Agreement („Changes“) festgehalten werden.

 

Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie ausschließlich das aktuell gültige und für Ihren Auslandsaufenthalt richtige Dokument verwenden: Studierende, die im Rahmen von ERASMUS+ im Ausland studieren, verwenden das sogenannte Online Learning Agreement, zu welchem Sie im weiteren Verlauf Zugang und alle Informationen erhalten. Studierende, die an einer Partnerhochschule außerhalb der Europäischen Union studieren und Freemover nutzen das Learning Agreement für Non-EU und Non-Erasmus-Länder, welches in Mobility Online sowie im Intranet zum Download zur Verfügung steht.

 

 

NACH DEM AUSLANDSSEMESTER

Sobald das Transcript of Records, d.h. der Notenspiegel von der jeweiligen Partnerhochschule mit allen im Auslandssemester erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, vorliegt, sollten Studierende möglichst zeitnah einen Termin mit ihrem Studiendekan zur Anrechnung der Leistungen aus dem Ausland vereinbaren. 

 

Neben dem Transcript of Records und dem Learning Agreement sollte zu diesem Termin auch das Formular "Anerkennung/Erlass von Studien- und Prüfungsleistungen" mitgebracht werden. Auf Basis der „Satzung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule der Medien“ (insbesondere §2 und §7) sowie mittels länder- und hochschulspezifischer Umrechnungstabellen nimmt der Studiendekan die Umrechnung der Noten und Credit-Punkte aus dem Ausland vor. Dabei werden sowohl die Umrechnungstabellen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als auch die vom Senat der HdM beschlossen Umrechnungstabellen verwendet. Die Liste der vom Senat beschlossenen Tabellen für die wichtigsten Partnerhochschulen der HdM befindet sich im „Anhang A zur Satzung über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen an der Hochschule der Medien (Anrechnungssatzung)“.

 

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular muss anschließend zusammen mit dem Transcript of Records beim Prüfungsamt eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät bzw. der Zentrale Prüfungsausschuss prüft dann den Anerkennungsantrag. Wird dem Antrag zugestimmt, erfolgt die administrative Erfassung der anerkannten Leistungen durch das Prüfungsamt.

Wichtig: Die Anrechnung Ihrer Leistungen aus dem Ausland muss innerhalb von 8 Wochen nach Beginn des auf das Auslandssemester folgenden Präsenzsemesters beantragt werden.