BEURLAUBUNG
Studierende, die ein Semester oder akademisches Jahr an einer Partnerhochschule im Ausland studieren, können für diesen Zeitraum eine Beurlaubung beantragen. Die Entscheidung, ob Sie diese beantragen möchten, ist Ihnen dabei freigestellt und sollte entsprechend der individuellen Situation entschieden werden. mehr dazu
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KRANKENVERSICHERUNG
Sobald Sie Ihr Bestätigungsschreiben über die Zusage des Studienplatzes von der Gasthochschule erhalten haben, wird es Zeit, sich um Ihre Krankenversicherung zu kümmern. Um Ihren Studierendenstatus an der HdM während Ihres Auslandsaufenthaltes nicht zu verlieren, müssen Sie in der Regel während der gesamten Zeit auch in Deutschland krankenversichert bleiben. mehr dazu
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VISUM
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas planen und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung keinen gültigen Reisepass besitzen, sollten Sie sich spätestens nach Zusage des Austauschplatzes um die Beantragung oder Verlängerung Ihres Reisepasses kümmern. mehr dazu