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Auslands-BAföG

Ausbildungsaufenthalte im Ausland können für die jeweilige Dauer mit der Auslandsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz „Auslands-BAföG“, gefördert werden. Förderungsfähig sind neben fachorientierten Studienaufenthalten auch Praktika im Ausland.
 

FÖRDERBEDINGUNGEN

Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, können Auslands-BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt oder ein Praktikum im Ausland für eine maximale Förderdauer von einem Jahr beantragen.

Studienaufenthalte im europäischen oder nicht-europäischen Ausland im Rahmen einer Hochschulkooperation können mit Auslands-BAföG gefördert werden, wenn Sie eine Mindestdauer von zwölf Wochen haben. Studienaufenthalte, die nicht im Rahmen einer Hochschulkooperation stattfinden, müssen mindestens sechs Monate bzw. ein Semester dauern. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Darüber hinaus kann Auslands-BAföG für Studienaufenthalte außerhalb der Europäischen Union nur beantragt werden, wenn bereits ein Jahr im Inland studiert wurde und wenn der Auslandsaufenthalt ein Pflichtbestandteil des Studiums ist bzw. die Heimathochschule bestätigt, dass der Auslandsaufenthalt sinnvoll in Bezug auf das Studium ist.

Ein Praktikum im europäischen oder nicht-europäischen Ausland kann gefördert werden, wenn es mindestens zwölf Wochen und maximal ein Jahr dauert, wenn es für die Ausbildung erforderlich und förderlich ist und wenn die Ausbildungs- oder Prüfungsstelle anerkennt, dass das angestrebte Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung entspricht. Ein oder zwei Praxissemester, die in das Studium integriert sind (d.h. das Praktikum wird auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europäischen Union relativ problemlos gefördert. Bei Auslandspraktika außerhalb der EU bedarf es allerdings einer besonderen fachspezifischen Begründung.

In der Regel haben Studierende, die bereits im Inland BAföG-berechtigt sind, auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Da die Fördersätze bei einer Ausbildung im Ausland höher sind als die Förderung im Inland, bekommen oft auch Studierende Auslands-BAföG, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, in jedem Fall einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen. Studierende, die kein Inlands-BAföG erhalten, können einen Antrag auf Vorabentscheid stellen, um frühzeitig zu erfahren, ob Sie Auslands-BAföG erhalten werden.
 

FÖRDERLEISTUNGEN

Zusätzlich zur BAföG-Inlandsförderung erhalten Studierende im Rahmen der Auslandsförderung
 

  • die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600 €)
  • Reisekosten (einmaliger Zuschlag für die Hin- und Rückreise zum Ausbildungsort)

  • einen Zuschlag zur Krankenversicherung

  • bei einem Studium außerhalb der EU und der Schweiz: ggf. einen monatlichen Auslandszuschlag (abhängig vom Zielland zwischen 60 € und 255 € pro Monat)
     

Bitte beachten: Genau wie die BAföG-Inlandsförderung, muss auch das Auslands-Bafög nach dem Ende der Regelstudienzeit zurückgezahlt werden. Davon ausgenommen ist allerdings der Zuschlag für die angefallenen Studiengebühren im Ausland.

Zurückzahlen müssen Sie lediglich 50 % der bezogenen Auslandsförderung. Die restlichen 50 % sind ein Vollzuschuss des Deutschen Staates und müssen nicht zurückgezahlt werden.
 

BEANTRAGUNG

Die Beantragung von Auslands-BAföG erfolgt bei dem für das jeweilige Zielland zuständigen BAföG-Amt. Details zu den unterschiedlichen BAföG-Ämtern gibt es hier.

Da die Bearbeitung des Antrags aufwendig ist und eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann als die Bearbeitung des Antrags auf Inlands-BAföG, ist es wichtig, Auslands-BAföG möglichst frühzeitig und vor Antritt des geplanten Auslandsaufenthalts zu beantragen. Es empfiehlt sich, den Antrag bereits 6 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums oder Auslandspraktikums zu stellen.

Nicht vergessen: Da die Beantragung von Auslands-BAföG unabhängig vom Antrag auf Inlands-BAföG abläuft, muss nach der Rückkehr aus dem Ausland erneut ein Antrag auf Inlands-BAföG bei dem für die Heimathochschule zuständigen BAföG-Amt gestellt werden.

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie hier.