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Organisatorisches

KRANKENVERSICHERUNG

Sobald Sie Ihr Bestätigungsschreiben über die Zusage des Studienplatzes von der Gasthochschule erhalten haben, wird es Zeit, sich um Ihre Krankenversicherung zu kümmern.


Um Ihren Studierendenstatus an der HdM während Ihres Auslandsaufenthaltes nicht zu verlieren, müssen Sie in der Regel während der gesamten Zeit auch in Deutschland krankenversichert bleiben.
 

Unabhängig davon, ob Sie Ihr Auslandssemester in Europa oder an einer außereuropäischen Hochschule verbringen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu sorgen.

 

Im europäischen Ausland können gesetzlich Krankenversicherte mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card - EHIC) europaweit medizinische Leistungen erhalten. Die Karte gilt in allen Ländern der EU sowie einigen weiteren europäischen Staaten. Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss die Europäische Krankenversicherungskarte nicht beantragen - sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.

Wichtig: Die Europäische Krankenversicherungskarte garantiert keine kostenlose Behandlung. Da die Gesundheitssysteme pro Land sehr unterschiedlich sind, ist es möglich, dass Leistungen, für die Sie in Deutschland nichts bezahlen müssen, in anderen Ländern kostenpflichtig sind. Informieren Sie sich auch bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach Möglichkeiten der Abdeckung von Versorgungslücken.

 

Im außereuropäischen Ausland müssen Sie sich in der Regel um einen ausreichenden zusätzlichen Krankenversicherungsschutz kümmern. In vielen Fällen müssen Sie für die gesamte Aufenthaltsdauer eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Dafür gibt es in Deutschland viele Anbieter.

 

Bitte beachten Sie:

Einige amerikanische Hochschulen verlangen den Abschluss einer amerikanischen Krankenversicherung, die nach Ankunft vermittelt wird. Wo dies nicht der Fall ist, werden nur Krankenversicherungen akzeptiert, die einen festgelegten Mindeststandard aufweisen. Die Versicherung muss in den USA anerkannt sein ("A-rated") und eine entsprechende in Englisch verfasste Versicherungsbescheinigung ausstellen.

 

An australischen Hochschulen ist es in der Regel verpflichtend über die Partnerhochschule die australische studentische Krankenversicherung (Overseas Student Health Cover - OSHC) für die Dauer Ihres Auslandaufenthalts abzuschließen, welche einen Basis-Versicherungsschutz bietet. Informieren Sie sich über eventuelle Versorgungslücken. Je nach eigenem Gesundheitszustand kann es unter Umständen ratsam sein, in Deutschland einen zusätzlichen privaten Versicherungsschutz abzuschließen. Informieren Sie sich auch bei Ihrer eigenen Krankenkasse nach Möglichkeiten der Abdeckung von Versorgungslücken.

 

In einigen Ländern ist unter bestimmten Bedingungen zur Visumserteilung oder vor einer Einschreibung ein Gesundheitstest erforderlich. Dies ist bei einigen amerikanischen (Partner-)Hochschulen üblich sowie an anderen Nicht-Partnerhochschulen vorwiegend im asiatischen und afrikanischen Raum. Für Australien wird dies in der Regel nur erlangt, wenn ein Aufenthalt von mehr als 12 Monaten geplant ist. Informationen dazu stellt die jeweilige Hochschule bereit