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Organisatorisches

VISUM

Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb Europas planen und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung keinen gültigen Reisepass besitzen, sollten Sie sich spätestens nach Zusage des Austauschplatzes um die Beantragung oder Verlängerung Ihres Reisepasses kümmern. Für viele Länder gilt eine Mindestgültigkeit des Reisepasses (z.B. mindestens 6 Monate Gültigkeit nach Rückkehr aus dem Ausland) und oftmals muss eine Kopie des Reisepasses bereits mit den Bewerbungsunterlagen an der Partnerhochschule eingereicht werden.
 

Für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule außerhalb Europas benötigen Sie ein Studentenvisum. Dieses können Sie nach Erhalt der schriftlichen Zusage der ausländischen Hochschule bei der für das jeweilige Land zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat in Deutschland beantragen.


Hinweis: Die Einreise mit einem Touristenvisum ist nur in Ausnahmefällen (wie z.B. sehr kurzen Auslandsaufenthalten von 2-3 Monate) in einigen Ländern möglich. Wichtig zu beachten: ein Touristenvisum kann vor Ort in der Regel nicht mehr in eine studentische Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden - das bedeutet, dass nach Ablauf des Touristenvisums abgereist werden muss.


Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts finden Sie Adresslisten der pro Land zuständigen Botschaften und Konsulate in Deutschland sowie Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Zielland.

 

Aktuelle Informationen zu Großbritannien nach dem Austritt aus der EU:

Bei den Visabestimmungen werden zwischen Studienaufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden.

Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Allerdings ist in dieser Zeit der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen. Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.

Wer für mehrere Semester oder ein ganzes Studium bleiben will, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online ausgefüllt werden und kostet 348 britische Pfund.

Wer ein Visum hat, muss zudem eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.
Eine Rückererstattung des Immigration Health Surcharge ist ab Anfang 2022 möglich. Die detaillierten Vorgaben zur Rückerstattung des Immigration Health Surcharge können auf den folgenden Webseiten nachgelesen werden: Healthcare for EU citizens living in or moving to the UK und Pay for UK healthcare as part of your immigration application

(Informationen siehe auch DAAD)