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Erasmus

Erasmus+ zum Studium im Ausland

ERASMUS+ Logo

 

ERASMUS+ ist wohl das weltweit bekannteste Mobilitätsprogramm der Europäischen Kommission und bietet Studierenden finanzielle Unterstützung beim Auslandsstudium und/oder Auslandspraktikum von zwei bis zwölf Monaten pro Studienzyklus innerhalb Europas. Daneben fördert es die Mobilitäten von Lehrenden und Personal.

 

ERASMUS+Charta für Studierende

 

Die Möglichkeiten von ERASMUS+ kurz erklärt.

 

Als ERASMUS+ Stipendiat zahlen Sie im Ausland keine Studiengebühren, sichern die Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Leistungen und erhalten eine (auf zwei bis drei Raten aufgeteilte) monatliche Förderrate. Die monatlichen Fördersätze für die einzelnen Länder richten sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Sie finden diese nachfolgend aufgeführt. Die Hochschulen in Deutschland legen innerhalb dieser Gruppen und Fördersätze die Förderdauer und damit die Fördersummen für die Mobilität fest. Die Förderdauer - und demzufolge die Fördersumme pro Mobilität - richtet sich u.a. an das  der Hochschule im jeweiligen Semester zur Verfügung stehende Gesamtförderbudget.

 

Über die regulären Förderraten hinaus, gibt es Möglichkeiten der finanziellen Zusatzförderung für Chancengleichheit und Inklusion ("Fewer Opportunities"). Ab Projekt 2025 (WS 2025/26) können Studierende zudem mit einer zusätzlichen Reisekostenpauschale sowie - bei umweltfreundlichem Reisen - zusätzlich geförderten Reisetagen rechnen. Weitere Informationen dazu nachfolgend.

 

Sofern stipendienberechtigt und vorausgesetzt der ausreichenden Verfügbarkeit finanzieller Mittel, fördern wir in der Regel alle Studierenden im ERASMUS+ Programm, die über uns und im Rahmen unserer vertraglichen Vereinbarungen an eine unserer europäischen Partnerhochschulen in einem Erasmus+ Programmland ins Ausland gehen. Eine gesonderte Bewerbung für das Erasmus-Programm erfolgt nicht.

Sämtliche im ERASMUS-Programm notwendigen Dokumente werden Ihnen im Laufe des Prozesses nach Bestätigung Ihres Austauschplatzes direkt vom Akademischen Auslandsamt zur Verfügung gestellt.

Erasmus+ Stipendien sind kombinierbar mit BAföG und dem Deutschlandstipendium.

 

In der Regel werden Auslandsaufenthalte aus einem der beiden aktuellsten Projektmittel gefördert.

 

AKTUELLE FÖRDERRATEN  (Projekt 2025) - gültig ab WS2025/26:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

 

ZUSATZFÖRDERUNG IM RAHMEN VON CHANCENGLEICHHEIT UND INKLUSION (Fewer Opportunities):

Über die regulären Förderraten hinaus, gibt es in der Programmgeneration 2021-2027 Möglichkeiten der finanziellen Zusatzförderung für Chancengleichheit und Inklusion ("Fewer Opportunities"). in Höhe von monatlich 250 Euro, angpasst an die Förderdauer. Folgende Studierendengruppen können mit einem zusätzlichen Social Top Up gefördert werden:

  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20)
  • Studierende, deren Auslandsaufenthalt mit Kind/ern durchgeführt wird
  • Studierende mit chronischer Erkrankung, die nachweislich Mehrkosten im Ausland verursacht
  • Erstakademiker - Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (keines der beiden Elternteile verfügt über einen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss)
  • Erwerbstätige Studierende (das Einkommen liegt zeitnah vor dem Mobilitätsbeginn und mind. sechs Monate am Stück vor dem Auslandsaufenthalt über 450,- Euro und unter 850,- Euro - ausgenommen ist das Praxissemester; das Arbeitsverhältnis wird während der Zeit des Auslandssemesters nicht online vom Ausland aus fortgeführt)

 

REISEKOSTENPAUSCHALE & REISETAGE

Ab WS 2025(26 können ERASMUS+ Teilnehmer mit einer zusätzlich zur regulären Förderrate gezahlten Reisekostenpauschale rechnen. Diese orientiert sich am Hochschulstandort der Partnerhochschule (Entfernung nach EU Distance Calculator) und danach, ob es sich um eine Standardreise oder aber umweltfreundlich organisierte Reise (Green Travel) handelt. Unter dem Begriff Green Travel werden nachhaltige Reisen verstanden, bei denen der Hauptteil der Reise (mehr als 50% der Kilometerstrecke nach Distance Calculator) emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften  mit anderen ERASMUS+ Teilnehmern genutzt werden (CO2-kompensierte Flüge zählen nicht).

Studierende, die Ihre Reise umweltfreundlich organisieren, können zudem - je nach Distanz - bis zu 6 zusätzliche Reisetage in Höhe der Tagespaschale der Ländergruppe des Gastlands erhalten.

Weitere Informationen folgen.

 

 

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INFORMATIONEN ZUM VEREINIGTEN KÖNIGREICH

 

Das Vereinigte Königreich hat sich gegen eine weitere Teilnahme im ERASMUS-Programm entschieden, Auslandssemester dort können deshalb nur noch bis zum Ende des Sommersemesters 2023 mit ERASMUS gefördert werden. Bitte bewerben Sie sich ab dem Wintersemester 2023/24 selbstständig um ein Stipendium, z.B. HAW.International, PROMOS, DAAD-Jahresstipendium und Auslands-BAföG.

 

Fragen zu Auslandsaufenthalten im Vereinigten Königreich richten Sie bitte an outgoings@hdm-stuttgart.de.

 

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Fragen rund um ERASMUS richten Sie bitte an erasmus@hdm-stuttgart.de.

 

Gesonderte Informationen zur Förderung von von Praktika mit ERASMUS+ erhalten Sie auf unseren Seiten zum Praktikum im Ausland.

 

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WEITERE INFORMATIONEN RUND UM ERASMUS+

 

ECHE und ERASMUS-Code

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Die ECHE der Hochschule der Medien lautet: 29943-EPP-1-2014-1-DE-EPPKA3-ECHE. ERASMUS-Code ist D STUTTGA06.

 

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten als Erasmus-Student finden Sie in der ERASMUS+Charta für Studierende.

 

Das European Policy Statement (EPS) war Bestandteil der Antragstellung für das ERASMUS+ Programm und spiegelt den Stand des Jahres 2020 wider.

 

Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.